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Die Mobilitätswende kommt voran, die Kommunen üben sich in Bekräftigungen, sie nachhaltig zu befördern. Mitunter sind dies aber eher Lippenbekenntnisse, zudem ergeben sich ganz neue Situationen. Oft genug sind etwa in Wien zum Laden vorgesehene Parkflächen von "Entladern" blockiert – Lieferdienste aller Art haben das als kommode Möglichkeit für sich entdeckt, ihre Kastenwägen dort kurzfristig abzustellen.

Eine andere Sache ist die mit der Parkraumbewirtschaftung. In den meisten Städten Österreichs ist man während des Ladevorgangs von der Entrichtung von Parkgebühren befreit, macht ja auch Sinn, wenn man sich schon das Mascherl "Klimabündnis" ans Revers steckt.

Einmal für den Strom, einmal für das Parken

Wer das allerdings auf dem Parkplatz "Kuhheide" der reichen Gemeinde Gießhübl versucht, wird eine unliebsame Erfahrung machen: Dort ist auch während des Ladevorgangs eine Parkgebühr zu entrichten. Die Gemeinde bestätigt den Umstand, der Bürgermeister war zu keiner weiteren Ausführung zu gewinnen.

ÖAMTC-Verkehrsexperte Matthias Nagler hat sich die Causa auf Anfrage des STANDARD angesehen und analysiert, dass die Gemeinde die Parkfläche privatwirtschaftlich betreibt, nicht öffentlich-rechtlich, die Sache somit juristisch ihre Richtigkeit habe. Dennoch findet er das Vorgehen merkwürdig, dass man doppelt belangt werde: einmal für den Strom, einmal für das Parken, wo man hier doch E-Mobilität sichtbar begünstigen könnte.

Vielleicht wäre ein gut sichtbarer Hinweis auf der Ladesäule hilfreich: Schön, dass Sie hier Saft laden. Aber berücksichtigen Sie: Bei uns werden Sie zweifach abkassiert. Sie schaffen das. (Andreas Stockinger, 5.10.2021)