Maurer und ihre Anwältin Maria Windhager nach einem Gerichtstermin im Februar. Nun ist der Prozess auch zivilrechtlich beendet.

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Wien – Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und dem sogenannten Bierwirt ist nun auch zivilrechtlich beendet. Der Bierwirt, der inzwischen wegen Verdachts des Mordes an seiner Lebensgefährtin in U-Haft sitzt, ist laut "Presse" mit einer Unterlassungsklage gegen die Politikerin gescheitert. Nachdem Maurer Ende Mai 2018 obszöne Facebook-Nachrichten erhalten hatte, hatte sie den Bierwirt "Arschloch" genannt. Laut einem rechtskräftigen Urteil des Wiener Landesgerichts durfte sie das.

Die Bezeichnung sei vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt – schon das Bezirksgericht Josefstadt hatte die Klage des Bierwirts abgewiesen und dabei auf den legendären "Trottelfall" verwiesen: Laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte erlaubte die Meinungsfreiheit, dass ein Journalist den damaligen FPÖ-Chef Jörg Haider (1950–2008) einen Trottel nannte, weil der sich in einer Rede selbst widersprochen hatte.

Entrüstung nach obszönen Nachrichten

Beide Beleidigende seien jeweils vor der Äußerung in Entrüstung versetzt geworden, argumentierte das Bezirksgericht. Bei Maurer waren es die obszönen Nachrichten gewesen, die vom Facebook-Account des Bierwirts ausgegangen waren. Die Argumentation des Bierwirts, dass diese Nachrichten nicht von ihm stammten und jeder im Lokal den Computer benützen könne, nahm ihm das Gericht nicht ab. Der Wirt habe sich auch in den anhängigen Verfahren ordinär geäußert, hieß es.

Das Landesgericht bestätigte nun das Urteil: Bis zur Grenze des Wertungsexzesses "können auch massive, stark in die Ehre eingreifende Kritik und überspitzte Formulierungen, die sich an konkreten Fakten orientieren, zulässig sein", zitierte die "Presse".

Maurer hatte die obszönen Botschaften auf Twitter öffentlich gemacht und den Wirt namentlich genannt, woraufhin dieser eine strafrechtliche Privatklage gegen Maurer wegen übler Nachrede einreichte. Im Februar zog er diese überraschend zurück, woraufhin die grüne Klubchefin rechtskräftig freigesprochen wurde. Vor den Zivilgerichten klagte der Bierlokalbesitzer Maurer wegen Ehrenbeleidigung auf Unterlassung – sie dürfe ihn nicht mehr "Arschloch" nennen. Dies hatte Maurer nach ihrer ersten Reaktion auf Twitter auch noch in einer individuellen Nachricht an den Vorgänger des Bierwirts getan. (APA, 27.9.2021)