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Geht es nach dem Chef des Bundeskriminalamts und Ex-Leiter der Soko Ibiza, Andreas Holzer, wird Peter Pilz' im Juli erschienenes Buch "Kurz. Ein Regime" nicht mehr lange zu kaufen sein. Holzer hat beim Straflandesgericht Wien die Einziehung des Buches beantragt und fordert zudem eine Entschädigung gemäß Mediengesetz.

Das geht aus jenen medienrechtlichen Anträgen hervor, die der Anwalt Peter Zöchbauer von der Kanzlei Zöchbauer & Partner am 9. September gegen den Verlag Kremayr & Scheriau beim dafür zuständigen Landesgericht für Strafsachen eingebracht hat, für den Antragsteller "General Andreas Holzer". Die Anträge liegen dem STANDARD vor. Im medienrechtlichen Sinn ist der Verlag Medieninhaber des Buches des früheren Nationalratsabgeordneten Pilz.

"Unterstellungen"

Holzer bezieht sich in seinen Anträgen auf seine Nennung im Glossar ("Leiter der Soko Ibiza, seit 2008 Leiter der Abteilung für organisierte Kriminalität im Bundeskriminalamt, designierter Direktor des Bundeskriminalamts"). Er werde zudem "als Teil eines angeblichen 'Netzwerks' von Sebastian Kurz" bezeichnet, heißt es in dem fünfseitigen Schriftsatz unter Bezugnahme auf eine "Grafik", die auf Seite 234 des Pilz-Buches abgebildet ist.

Zudem ortet Holzer diverse Unterstellungen in dem Buch, dabei geht es zum Beispiel um ein Treffen mit dem Anwalt M., "der in die Erstellung und Beauftragung des Ibiza-Videos involviert ist" und wonach er darüber einen Aktenvermerk verfasst habe. Es werde ihm unter anderem unterstellt, dass er "diesen Aktenvermerk aber nicht zum Akt genommen habe" und "schon im März 2015 gewusst habe, dass es bei dieser Affäre (es geht um Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Anm.) 'um strafrechtlich relevante Vorwürfe von Untreue und Geldwäsche bis zu illegalem Drogenkonsum' gehen würde", heißt es im Antrag. Zudem werde ihm in dem Buch unterstellt, dass "ich dennoch 'keine Ermittlungen zum Mandatskauf, Untreue gegenüber der FPÖ und illegalem Drogenkonsum' eingeleitet hätte". DER STANDARD betont, dass in all diesen Zusammenhängen die Unschuldsvermutung gilt und Strache entsprechende Vorwürfe zurückweist.

Kein "Dammwärter" von Kurz

Außerdem wehrt sich Holzer gegen die Qualifizierung "als angeblicher 'Dammwärter' von Kurz, der angeblich 'der ÖVP schon gute Dienste geleistet' hätte und folglich als 'kommender Chef der Soko Ibiza bereit' stehe. Zudem werde die Sonderkommission als "'Soko Türkis' qualifiziert (...), die es 'nicht geschafft' habe zu verhindern, dass 'die Spuren zur ÖVP verfolgt werden' können", geleitet werde die Soko vom "verlässlichen Kriminalbeamten Holzer". Die Schlussfolgerung Holzers: So werde mehrfach "suggeriert", dass er Teil der (von der Antragsgegnerin, Anm.) "angeprangerten 'organisierten Polizei' sei".

Die beiden konkreten Vorwürfe: In dem Buch werde somit der Eindruck erweckt, dass Holzer 2015 von M. konkrete Informationen zu einem strafbaren Verhalten von Strache erhalten, aber keine Ermittlungsmaßnahmen gesetzt habe. Und dass er Teil einer "'organisierten Polizei' sei, die das Ziel verfolge, die ÖVP zu schützen, also meine Amtshandlung gezielt parteiisch (nämlich zugunsten der ÖVP) zu setzen", heißt es in dem Antrag. Diese Vorwürfe seien "völlig unwahr". Holzer sieht darin die Unterstellung von Amtsmissbrauch.

"Abenteuerliche Vorwürfe"

Dass weder der Verlag noch Autor Pilz den Kriminalbeamten vor der Veröffentlichung des Buches "zu ihren abenteuerlichen Vorwürfen" kontaktiert hätten, ist für Holzer bezeichnend für die "mangelnde Seriosität der Anschuldigungen".

Das Urteil zur beantragten Einziehung will Holzer in der "Kronen Zeitung" veröffentlicht sehen – was deswegen angemessen erscheine, weil der belangte Verlag mit dem Buch "eine hohe Auflage und damit Reichweite erzielt" habe.

Zur Einordnung: Die "Einziehung" steht am Ende eines entsprechenden medienrechtlichen Verfahrens, wenn das Gericht zur Ansicht gelangt, dass die Vorwürfe zutreffen, dass Äußerungen ehrenrührig seien. Dagegen ist die "Beschlagnahme" von Druckwerken eine Art Eilmaßnahme, die am Beginn eines Verfahrens stehen kann; damit wird quasi das Erscheinen eines Druckwerks verhindert.

Martin Scheriau vom Verlag, in dem Pilz' Buch erschienen ist, sagte am Mittwochvormittag* nur, man werde rechtzeitig auf die Anträge reagieren. Der Verlag verstehe sich als Plattform für Autoren, die ihre Meinung äußern. Und Autor Peter Pilz wird in seinem Onlinemedium "Zackzack" so zitiert: "Das Totschweigen hat nicht funktioniert, jetzt kommt das Totklagen. Aber wir haben eine wichtige Verbündete: die Wahrheit." (Renate Graber, 29.9.2021)

*Der Artikel wurde um 12.30Uhr aktualisiert.