Der Oberste Gerichtshof hat die Schadenersatzklage von FACC gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Walter Stephan in letzter Instanz abgewiesen. Auslöser des Verfahrens war ein Internetbetrugsfall, bei dem der Flugzeugzulieferer einen Schaden von 43 Millionen Euro erlitt. Das Unternehmen machte dafür den eigenen Vorstand verantwortlich und klagte auf Schadenersatz. Allerdings ohne Erfolg: Der Oberste Gerichtshof stellte keine Pflichtverletzung und damit auch keine Haftung des Ex-Chefs fest (OGH 3.8.2021, 8 ObA 109/20t).
Fake President Fraud
FACC war Anfang 2016 Opfer eines "Fake President Fraud" geworden. Betrüger hatten sich gegenüber der Buchhaltung des Unternehmens als Firmenchefs ausgegeben und in mehr als 92 "streng vertraulichen" Mails die Überweisung von 54 Millionen Euro auf ausländische Konten gefordert. Die Buchhaltung kam der vermeintlichen Weisung des Vorstands nach. Ein großer Teil des Geldes konnte nicht mehr zurückgeholt werden.
Das Unternehmen klagte daraufhin Stephan, weil es ihm vorwarf, kein ausreichendes Kontroll- und Sicherheitssystem eingerichtet zu haben. Entgegen der Vorgabe eines Vieraugenprinzips wurden die Telebanking-Überweisungen alleine von der Gruppenleiterin der Finanzbuchhaltung durchgeführt. Sie hatte damit die Möglichkeit, ohne Rücksprache Überweisungen durchzuführen. Die Geschäftsführung wusste davon allerdings nichts.
Kein Verschulden
Geschäftsführer, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften ihrer Gesellschaft für den dadurch entstandenen Schaden. Voraussetzung ist, dass der Schaden schuldhaft verursacht wurde. Im aktuellen Fall konnte laut den zuständigen Richtern jedoch nicht bewiesen werden, dass der Vorstand von den Missständen in der Buchhaltung gewusst und nicht interveniert hatte. Ihn treffe daher keine Schuld.
Im Jahr 2015 war der "Fake President Fraud" ein relativ neues Phänomen. Die Angreifer waren laut dem Obersten Gerichtshof "hochprofessionell" und hätten die "menschlichen Eigenschaften" der Mitarbeiter ausgenutzt, indem sie ihnen mit Vertrauensbezeugungen und Lob schmeichelten. Vorhandene Zweifel der Buchhaltung wurden mithilfe falscher Urkunden zerstreut.
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Der Vorfall bei FACC ging als Musterbeispiel eines "Fake President Fraud" oder "CEO-Fraud" in die jüngere österreichische Kriminalgeschichte ein. Die Verfolgung der Täter ist oft schwierig, die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall FACC sind nicht abgeschlossen. Dabei ließen sich die Betrügereien in vielen Fällen leicht verhindern. Oft reicht ein Anruf oder eine Nachfrage über die offiziellen Kontaktdaten des jeweiligen Vorgesetzten. (Jakob Pflügl, 5.10.2021)