Etwaige Sanktionen für Verstöße sind den Mitgliedsstaaten überlassen, diese müssen aber angemessen sein, befand der EuGH.

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Luxemburg – EU-Bürger müssen bei Reisen in andere Mitgliedsstaaten ein Ausweisdokument mitführen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Mittwoch, eine solche Auflage verstoße nicht gegen das Recht auf Freizügigkeit. Ein gültiger Reisepass oder Ausweis erleichtere die mögliche Überprüfung der Identität von Personen, um festzustellen, ob sie ein Recht auf Freizügigkeit haben, schrieb der EuGH in einer Pressemitteilung.

EU-Länder dürften auch von ihren eigenen Bürgern verlangen, ein Reisedokument vorzuzeigen – allerdings dürfe ihnen die Einreise auch ohne Pass oder Ausweis nicht verwehrt werden, urteilten die Richter (Rechtssache C-35/20).

Unverhältnismäßige Strafe für Finnen

Das Urteil geht auf einen Fall zurück, bei dem ein finnischer Reisender bei einer Rundreise mit einem Vergnügungsboot die Seegrenze zwischen Finnland und Estland überquerte. Bei der Rückkehr im Hafen von Helsinki musste er daher durch eine Grenzkontrolle – er hatte aber keinen Pass oder Ausweis dabei, sondern nur einen Führerschein.

Der EuGH bestätigte nun, der Mann habe beim Übertritt der estnischen Seegrenze einen leichten Grenzverstoß begangen. Allerdings sei die von der Staatsanwaltschaft verlangte Strafe von rund 95.000 Euro unverhältnismäßig. Der EuGH befand zwar, dass eventuell verhängte Sanktionen wegen eines solchen Grenzverstoßes den Mitgliedsstaaten überlassen seien, diese müssten aber angemessen sein. (APA, 6.10.2021)