Für die Gastronomie soll es weiterhin Ausnahmen geben, bei direktem Kundenkontakt sollen aber offenbar künftig verpflichtend 3G und Maskenpflicht gelten.

Foto: imago images/Ralph Peters

Wien – Ein Entwurf für eine Verordnung des Gesundheitsministeriums sieht vor, dass für alle Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Geschäften, die am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Kunden zusammentreffen könnten, ab dem 15. Oktober die 3G-Regel gelten soll: Sie müssen geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sein. Den Nachweis müssten Arbeitnehmer am Arbeitsplatz immer dabeihaben, heißt es in dem Entwurf, der der "ZiB 2" vorlag.

Bei direktem Kundenkontakt gilt – mit Ausnahmen wie Gastronomie oder Sportstätten – außerdem Maskenpflicht, wenn das Infektionsrisiko nicht durch andere Schutzmaßnahmen minimiert wird, zitierte die "ZiB 2" am Mittwochabend aus dem Entwurf.

3G-Pflicht derzeit nur in wenigen Bereichen

Das würde eine deutliche Verschärfung bedeuten: Derzeit gilt die 3G-Pflicht nur für das Personal in wenigen Bereichen, etwa Spitälern oder Kuranstalten. Wer die 3G-Regel nicht einhält, den könnte der Arbeitgeber ohne Bezahlung nach Hause schicken. Auch Kündigungen wären möglich, heißt es in dem Bericht. Noch sei aber nichts fix, es werde noch verhandelt, verweist die "ZiB 2" auf das Gesundheitsministerium. Für den Abend sei eine Konferenz von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit den Gesundheitslandesräten geplant gewesen.

Auch für die Skigebiete seien in dem Entwurf neue Regeln ab dem 1. November vorgesehen, nämlich eine 3G-Pflicht für den Zutritt zu Seil- und Zahnradbahnen.

Unterstützung vom Handelsverband

Unterstützung für eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz kam am Donnerstag vom Handelsverband. Mit einer solchen Regelung müssten allerdings Erleichterungen bei der Maskenpflicht für die 600.000 Handelsangestellten in Österreich verknüpft werden, hieß es in einer Aussendung. "Vor allem die Angestellten im Lebensmitteleinzelhandel brauchen endlich eine Erleichterung, immerhin müssen sie seit 18 Monaten durchgehend eine (FFP2-)Maske am Arbeitsplatz tragen", sagte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

Die in Wien verschärften Maßnahmen bei der Anerkennung und Gültigkeitsdauer von Corona-Tests dürften im Falle einer bundesweiten 3G-Pflicht am Arbeitsplatz nicht auch den Beschäftigten auferlegt werden, so der Handelsverband. Außerdem sollten die Testungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Für die Aufbewahrung der Daten zum 3G-Status durch den Arbeitgeber müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden. (APA, red, 7.10.2021)