Gegen die Verlagsgruppe Österreich wird im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre rund um Sebastian Kurz ermittelt.

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Wien – Im Zuge der ÖVP-Inseratenaffäre wurden nicht nur ÖVP-Zentrale, Bundeskanzleramt und das Finanzministerium durchsucht, sondern auch das Gebäude der Mediengruppe Österreich rund um Wolfgang Fellner. In seiner Sonntagsausgabe behauptet "Österreich" nun, die Razzia sei illegal gewesen, und spricht von einem "Justiz-Skandal".

Die Hausdurchsuchungen sowie die angebliche Handyüberwachung im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) seien rechtswidrig gewesen, heißt es in "Österreich". Das habe der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden: "OGH lehnte Razzia und Handyüberwachung ab." Am Donnerstag sprach Wolfgang Fellner im Gespräch mit "Exxpress"-Chef Richard Schmitt noch von einer "fairen und konstruktiven Untersuchung", "es war wirklich eine professionelle Aktion", bei der auch das Redaktionsgeheimnis eingehalten worden sei, so Fellner.

Die Verlagsgruppe bringt daher eine Amtshaftungsklage gegen die Republik ein. Zudem kündigen die Fellner-Medien eine "Millionenklage" gegen die Republik an. Und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) müsse sofort Konsequenzen ziehen, heißt es aus dem Medienhaus.

Handyauswertung

Unter den im "Österreich"-Gebäude konfiszierten und zur Überwachung vorgesehenen Handys hätten sich drei Telefone der Tageszeitung befunden, "die eindeutig dem Redaktionsgeheimnis unterliegen und – nach allen Regeln des EU-Rechts und der Menschenrechtskonvention – nicht überwacht werden dürfen", lautet der Vorwurf. Aus diesem Grund hätten die Staatsanwälte zwingend vor der Überwachung eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten des OGH einholen müssen.

Eine solche Ermächtigung sollen die Ermittler laut "Österreich" auch eingeholt haben – allerdings erst nachträglich und zu spät. Außerdem sei diese abgelehnt worden.

WKStA stellt klar: Keine illegalen Handlungen

Die WKStA weist die Darstellung entschieden zurück. Alle durchgeführten Schritte seien bewilligt worden: "Sämtlichen Hausdurchsuchungen, welche am 6. Oktober 2021 stattfanden", sei eine bewilligte Durchsuchungsanordnung zugrunde gelegen – und zwar vom zuständigen Landesgericht Wien.

Zudem seien die Durchsuchungen unter Beachtung des verfassungsrechtlich geschützten Redaktionsgeheimnisses bei der Geschäftsführung und im kaufmännischen Bereich, nicht aber in den redaktionellen Räumlichkeiten durchgeführt worden. Sichergestellte Beweismittel seien versiegelt und dem Gericht zur Freigabe übermittelt worden.

Für das Ermittlungsverfahren wurde demnach konkret die Genehmigung zur Erfassung von Standortdaten beantragt – und keine Telefonüberwachung, wie von "Österreich" dargestellt. Die Standortdatenerfassung bei Journalisten setzt zudem auch eine Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten der Justiz – derzeit Gabriele Aicher – voraus. Den Antrag dazu stellte die WKStA offenbar verspätet.

Aicher lehnte den Antrag ab. Dazu meint die WKStA in einer Stellungnahme vom Sonntagvormittag: Da die Ermächtigung nicht vorlag, wurde die Standortbestimmung bei den Journalisten nicht durchgeführt. Das wüssten auch die Fellner-Gruppe und deren Anwälte.

Stellungnahme zur "Klarstellung"

In einer Aussendung reagierte die Mediengruppe Österreich am Sonntagnachmittag auf die WKStA und spricht dabei von einer "irreführenden 'Klarstellung'". So verschweige die WKStA unter anderem, "dass sie ihre Anordnung zur Handy-Überwachung erlassen hat, BEVOR sie um Ermächtigung bei der Rechtsschutzbeauftragten des OGH angesucht hat. Die WKStA verschweigt damit auch, dass ihr von der Rechtsschutzbeauftragten des OGH im betreffenden Akt eindeutig eine "Rechtsverletzung" nachgewiesen und vorgeworfen wird." Außerdem gehe "die WKStA in ihrer Stellungnahme mit keinem Wort auf den Vorwurf der Rechtsschutzbeauftragten des OGH ein, dass für den schwerwiegenden Eingriff einer Handy-Überwachung und damit natürlich auch für die Hausdurchsuchung die Ausführungen bzw. Feststellungen zu Schädigungs-, Tatbild- und Beeinflussungs-Vorsatz fehlen und damit die besonders schwerwiegenden Gründe für diese Eingriffe "zur Gänze" fehlen. (Flora Mory, APA, red, 10.10.2021)