Die ausgewählten und dokumentierten Chats in der Causa Kurz finden Sie hier, das Video, das wir gemeinsam mit dem Burgtheater gestaltet haben, unter dst.at/Chatlesung. In der Folge haben wir für Sie die Porträts der Beteiligten und die Vorwürfe gegen sie gesammelt.

Die Vorwürfe im Strafgesetzbuch

Foto: APA/BARBARA GINDL

Untreue

§ 153 (1) Wer seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch den anderen am Vermögen schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(3) Wer durch die Tat einen 5000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Bestechlichkeit

§ 304 (1) Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer als von einem Gericht oder einer anderen Behörde für ein bestimmtes Verfahren bestellter Sachverständiger für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt.

(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Bestechung

§ 307 (1) Wer einem Amtsträger oder Schiedsrichter für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer einem Sachverständigen (§ 304 Abs. 1) für die Erstattung eines unrichtigen Befundes oder Gutachtens einen Vorteil für ihn oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt.

(2) Wer die Tat in Bezug auf einen 3000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen, wer jedoch die Tat in Bezug auf einen 50.000 Euro übersteigenden Wert des Vorteils begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(3) Wer die Tat in Bezug auf eine Person begeht, die ausschließlich nach § 74 Abs. 1 Z 4a lit. b letzte alternative Amtsträger ist, ist nach dieser Bestimmung strafbar, wenn er mit dem Vorsatz handelt, dass durch die Vornahme oder Unterlassung des Amtsgeschäftes die finanziellen Interessen der Union geschädigt oder wahrscheinlich geschädigt werden.

Behandlung aller Beteiligten als Täter gemäß Strafgesetzbuch (StGB)

§ 12 Nicht nur der unmittelbare Täter begeht die strafbare Handlung, sondern auch jeder, der einen anderen dazu bestimmt, sie auszuführen, oder der sonst zu ihrer Ausführung beiträgt.

Thomas Schmid: Untreue als Beteiligter, Bestechlichkeit

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Schmid habe sich laut Staatsanwaltschaft "für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäftes einen Vorteil für Sebastian Kurz, die Gruppe seiner engsten Vertrauten und die ÖVP versprechen lassen, angenommen und teils gefordert", indem er die Vereinbarung mit den Medienmachern Wolfgang und Helmuth Fellner abgeschlossen habe. Schmid war zunächst Pressesprecher, dann Kabinettschef und Generalsekretär im Finanzministerium und zuletzt Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG (Öbag). Am 8. Juni 2021 trat er nach der Veröffentlichung neuer Chats von dieser Funktion zurück. Begonnen hatte er seine Karriere als Sprecher von Karl-Heinz Grasser, später von Wolfgang Schüssel, als dieser Klubobmann war.

Johannes Frischmann: Untreue als Beteiligter, Bestechlichkeit als Beteiligter

Foto: Arno Melicharek.jpg

Frischmann war von September 2014 bis Juli 2017 Pressesprecher im Finanzministerium. Im Wahlkampf 2017 wechselte er zu Sebastian Kurz und wurde dann Sprecher im Kanzleramt. Zusätzlich übernahm er im Jänner 2020 die Koordination der Pressearbeit aller ÖVP-Ressorts.

Sebstian Kurz: Anstiftung zu Untreue und Bestechlichkeit

Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Kurz soll als Außenminister und später Bundeskanzler Thomas Schmid beauftragt haben, die Vereinbarungen in Sachen Inserate gegen frisierte Umfragen einzugehen. Kurz wurde am 18. Dezember 2017 als Kanzler angelobt. Am 11. Oktober 2021 trat er zurück und wechselte in den Nationalrat, wo er den ÖVP-Klub führt. Die WKStA hat seine Auslieferung beantragt, auch die ÖVP wird ihr zustimmen. Kurz war ab 2013 Außenminister, davor zwei Jahre Integrationsstaatssekretär. Von 2009 bis 2017 war der heute 34-Jährige Bundesobmann der Jungen Volkspartei (JVP). 2010 bis 2011 war er im Wiener Gemeinderat und Landtag.

Sophie Karmasin: Untreue als Beteiligte, Bestechung als Beteiligte

Foto: Robert Newald

Karmasin soll mit Sabine B. die Vereinbarung zu jenen Umfragen eingegangen sein, bei denen es sich gemäß den Vorwürfen der WKStA um "ausschließlich parteipolitisch motivierte und für das (partei)politische Fortkommen von Sebastian Kurz und der Gruppe seiner engsten Vertrauten um ihn sowie der ÖVP-Bundespartei relevante Umfragen" gehandelt habe. Markt- und Meinungsforscherin Karmasin war von Dezember 2013 bis Dezember 2017 von der ÖVP nominierte parteilose Ministerin für Familie und Jugend. Zuvor war sie Geschäftsführerin der Karmasin Motivforschung GmbH, die ihre Eltern gegründet und 2011 an Tochter Sophie und Sohn Matthias übergeben hatten; Sophie Karmasin hielt 85 Prozent. Der Gesellschaft gehörte bis 2014 das Österreichische Gallup Institut, das lange das Haus-Marktforschungsinstitut der Fellner-Medien für Umfragen, Marktforschung und eigene Reichweitenerhebungen war.

Helmuth Fellner: Untreue als Beteiligter, Bestechung

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Helmuth Fellner ist der jüngere Bruder von Wolfgang Fellner. Er war bei den diversen Mediengründungen der Geschwister für kaufmännische Angelegenheiten zuständig. An der Tageszeitung "Österreich" ist er seit Mitte der 2000er-Jahre nicht mehr beteiligt, er bringt sich aber weiterhin in der Fellner-Mediengruppe operativ ein. Helmuth Fellner ist Geschäftsführer und Alleingesellschafter der HF Beratungs GmbH & Co KG. Auch die Bundes-ÖVP und Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich sowie die oe24 GmbH zählen zu den Beschuldigten.

Wolfgang Fellner: Untreue als Beteiligter, Bestechung

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

"Wofe" soll gemeinsam mit seinem Bruder die besagten Inserate- und Medienkooperationsvereinbarungen getroffen haben. Dabei soll es um "Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich der Inhalte und Zeitpunkte von Veröffentlichungen im redaktionellen Teil" gegangen sein. Sie sollen Kurz, seinem Umfeld und der ÖVP "einen Vorteil" "angeboten und gewährt" haben, indem sie zugesagt hätten, dass im Gegenzug zu Inseraten "von Schmid als Mittelsmann vorgegebene redaktionelle Inhalte" veröffentlicht werden würden, so die WKStA. Also die besagten Umfrageergebnisse, aber auch andere "aus Sicht der Beschuldigten relevante Berichte" in der Tageszeitung "Österreich" sowie im Onlinemedium oe24.at zu "vorgegebenen Zeitpunkten". Der 67-jährige Journalist, Gründer und Herausgeber der Tageszeitung "Österreich", Wolfgang Fellner, schuf gemeinsam mit seinem Bruder Helmuth ab dem Schulalter eine Reihe von Magazinen: vom "Rennbahn-Express" über "News" und "TV-Media" bis zu "Woman". 1992 gründeten sie die Verlagsgruppe News, die heute Verlagsgruppe Medien Holding heißt und an der sie nur noch Minderheitenrechte halten.

Gerald Fleischmann: Untreue als Beteiligter, Bestechlichkeit als Beteiligter

Foto: Robert Newald

Auch Fleischmann arbeitete ab 2011 im Integrationsstaatssekretariat und später im Außenministerium unter Sebastian Kurz. 2017 wechselte er als stellvertretender Kabinettschef zu Kurz ins Kanzleramt und wurde dort Leiter der Stabsstelle für strategische Kommunikationsplanung.

Sabine B.: Untreue als Beteiligte, Bestechung als Beteiligte

Sabine B. ist selbstständige Markt- und Motivforscherin. Sie soll laut Verdacht der WKStA die Vereinbarung zu den Umfragen mit umgesetzt und dann "Scheinrechnungen gelegt" haben. Die langjährige Mitarbeiterin von Karmasin wurde am 12. Oktober im Auftrag der WKStA festgenommen, sie soll kurz vor der Hausdurchsuchung Daten gelöscht oder dies versucht haben. Dem Vernehmen nach wirft die WKStA B. nun auch Beweismittelunterdrückung vor. Am Donnerstag, 14. Oktober, wurde sie freigelassen, es lägen keine Haftgründe mehr vor, so die WKStA.

Johannes P.: Untreue und Bestechlichkeit

P. soll die Republik in einem noch festzustellenden, "jedenfalls 300.000 Euro übersteigenden Ausmaß" am Vermögen geschädigt haben (Vorwurf der Untreue). Er soll zudem die Kosten für die von ihm in Auftrag gegebenen "ausschließlich parteipolitisch motivierten" Umfragen "entsprechend der mit den Mitbeschuldigten getroffenen Vereinbarung aufgrund von Scheinrechnungen" zur Zahlung aus den "zweckwidrig verwendeten Förderbeträgen" aus Amtsmitteln des Finanzministeriums angewiesen haben. Der ÖVP-Politiker gehört zum engen Umfeld von Sebastian Kurz.

Stefan Steiner: Untreue als Beteiligter, Bestechlichkeit als Beteiligter

Foto: ÖVP

Steiner soll gemeinsam mit Gerald Fleischmann und Johannes Frischmann Fragen für die Umfragen in Auftrag gegeben, "Inhalte und Zeitpunkte der Veröffentlichungen mitbestimmt" und "die gesamte Abwicklung durch wechselseitige Koordinierung und Unterstützung" gefordert haben, "um die Umfrageergebnisse samt ihrer Veröffentlichungen für ausschließlich parteipolitische Zwecke zu nutzen". Steiner war von Juni 2017 bis Jänner 2018 ÖVP-Generalsekretär. Davor war er ab 2011 als Mitarbeiter des damaligen Staatssekretärs Sebastian Kurz, später im Außenministerium – in dem er zuletzt bis zum Sektionschef aufstieg. Nachdem Steiner 2018 die Funktion als Generalsekretär zurückgelegt hatte, blieb er im Rahmen eines Beratungsvertrages mit der Bundes-ÖVP einer der Berater von Kurz. Er gehörte nach der Nationalratswahl 2017 im Zuge der Regierungsbildung auch der Steuerungsgruppe der ÖVP an.

"Die Vorwürfe sind falsch": Was die Beschuldigten sagen

Die Beschuldigten in der Causa Inseratenkorruption bestreiten die Vorwürfe der WKStA – jedenfalls jene, die sich bisher zu Wort gemeldet haben.

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz weist alle Vorwürfe zurück, das tat er auch in seiner Rücktrittsrede: "Die Vorwürfe sind falsch", sagte er und fragte, warum immer er schuld sein solle.

Der ÖVP-Parlamentsklub (die ÖVP ist gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz beschuldigt) zeigt sich froh über das Auslieferungsbegehren der WKStA gegen Kurz, wie es am Donnerstag hieß. So werde es rasch möglich sein, die Vorwürfe gegen den nunmehrigen ÖVP-Klubobmann zu widerlegen.

Auch Wolfgang und Helmuth Fellner bzw. die Mediengruppe Österreich bestreiten die Vorwürfe. Er habe "keine Rolle in der Causa", sagte Wolfgang Fellner. Er könne "zu hundert Prozent" ausschließen, dass es manipulierte Umfragen oder wohlwollende Berichterstattung im Gegenzug zu Inseraten gegeben habe. "Wir sind Opfer und nicht Täter", erklärte er am Rande eines Gerichtstermins nach der Hausdurchsuchung. Auch die Mediengruppe Österreich weist die Vorwürfe zurück. Sie hielt per Aussendung fest, dass den Ermittlungen der WKStA "offensichtlich schwere Missverständnisse zugrunde liegen".

Die übrigen Beschuldigten haben sich (noch) nicht zu Wort gemeldet. Gerald Fleischmann, Johannes Frischmann und Johannes P. sind derzeit beurlaubt. Noch einmal sei betont, dass bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. (Fabian Schmid, Renate Graber, 16.10.2021)