Die Seilbahnbetreiber in Salzburg, Tirol, Oberösterreich und der Steiermark haben von der Cofag ordentliche Pandemiezuschüsse erhalten.

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Für viele Seilbahnen kam es in der Wintersaison 2020/21 zu einem Totalausfall, und die Saison davor wurde wegen behördlicher Schließungen aufgrund der Corona-Pandemie frühzeitig abgebrochen. Deshalb haben viele Betreiber um Entschädigung angesucht. Wie eine STANDARD-Anfrage bei der Covid-19-Finanzierungsagentur des Bundes (Cofag) zeigt, wurden bisher 267,6 Millionen Euro an Zuschüssen an die 871 heimischen Seilbahnbetreiber ausgezahlt.

Von den 1.660 Zuschussanträgen von Seilbahnbetreibern wurden 1.523 genehmigt und ausgezahlt, das sind 92 Prozent. Die Zuschüsse setzten sich aus verschiedenen Hilfsinstrumenten zusammen, die der Bund einführte, um die heimische Wirtschaft in der Corona-Krise zu stabilisieren. Laut Cofag bekamen die heimischen Seilbahnbetreiber 26,8 Millionen Euro an Ausfallbonus, 27,9 Millionen Euro an Fixkostenzuschuss, 29,6 Millionen Euro an Umsatzersatz für den November sowie 36,6 Millionen Euro für den Dezember. Der größte Posten sind 146,8 Millionen Euro an Verlustersatz.

Eine Aufgliederung der Zuschüsse nach Bundesländern könne die Cofag nicht bereitstellen, heißt es von einem Sprecher. "Da aufgrund geringer Fallzahlen für das eine oder andere Bundesland Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich wären." Der Großteil der ausgezahlten Zuschüsse an Seilbahnbahnunternehmen ging freilich an Tiroler, Salzburger, Vorarlberger und steirische Unternehmen.

Keine Epidemieabfindung

Am 13. März 2020 hatten die Bezirksbehörden aufgrund der Corona-Pandemie die Seilbahnbetriebe in Westösterreich per Verordnung auf Grundlage des Epidemiegesetzes geschlossen. Trotzdem wurden etwa in Salzburg keine Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz ausgezahlt, heißt es vom Land Salzburg.

Auch wenn es viele versucht haben. Ein Seilbahnbetreiber etwa verlangte von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann 2,75 Millionen Euro als Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz für den Zeitraum vom 16. März bis zum geplanten Ende der Wintersaison am 26. April. Als ihm dieser nicht gewährt wurde, legte er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Beschwerde abgewiesen

Doch das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Antragsstellers im April 2021 abgewiesen, da kein Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz abgeleitet werden könne. Seilbahnbetriebe seien keine öffentlichen Verkehrsanstalten, sondern Betriebe der Freizeitgestaltung, heißt es in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Mit 25. März wurden die Verordnungen gemäß Epidemiegesetz zudem aufgehoben und durch das Covid-19-Maßnahmengesetz ersetzt. Im Rahmen des Maßnahmengesetzes wurden Kompensationen dezidiert ausgeschlossen.

5800 Salzburger Betriebe stellten Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz für den Zeitraum vom 16. bis zum 27. März. Aber nur 1790 Antragsteller hatten ein Anrecht auf die Hilfsgelder – allesamt Beherbergungsbetriebe. Die Seilbahnen gingen hier leer aus. Das haben nun auch bereits Gerichte bestätigt. (Stefanie Ruep, 13.10.2021)