Die Wahl zum Bundespräsidenten 2016 zog sich insgesamt über knapp neun Monate.

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Der Wahlleiter-Stellvertreter einer steirischen Gemeinde haftet für einen Teil des Schadens, der der Republik Österreich durch die Wiederholung der Bundespräsidentschaftswahl 2016 entstanden ist. Wie "Die Presse" berichtet, seien im betroffenen Wahllokal Fehler bei der Auswertung der Briefwahlstimmen passiert, für die der Behördenleiter verantwortlich gewesen sei. Die Republik klagte auf 36.000 Euro, die genaue Höhe des Schadens steht laut dem Obersten Gerichtshof allerdings noch nicht fest.

Beim ersten Wahlgang der Bundespräsidentschaftswahl im April 2016 hatte keiner der Bewerber eine absolute Mehrheit erreicht. Aus der Stichwahl, die einen Monat später stattfand, ging Alexander Van der Bellen als Sieger hervor. Sein Konkurrent, Norbert Hofer (FPÖ), focht die Wahl daraufhin wegen Unregelmäßigkeiten beim Wahlvorgang an – und bekam vom Verfassungsgerichtshof recht.

Briefwahlstimmen zu früh ausgezählt

Abgesehen davon, dass die Bundeswahlbehörde noch vor Schließung der Wahllokale Teilergebnisse an Medien verschickt hatte, waren in insgesamt 14 Stimmbezirken Fehler bei der Auswertung der Briefwahlstimmen passiert – so auch in der betroffenen steirischen Gemeinde.

Laut "Presse" habe der nun verurteilte Bezirkswahlleiter die Mitglieder der Wahlbehörde zu einer Sitzung am Wahlsonntag eingeladen. Dabei sollten zunächst die persönlich abgegeben Stimmen ausgezählt werden, die Briefwahlstimmen erst am folgenden Montag. Der Wahlleiter schlug in der Sitzung allerdings spontan vor, auch die Stimmen aus der Briefwahl noch am selben Abend auszuzählen. Das geschah, ohne dass alle Mitglieder der Bezirkswahlbehörde anwesend waren. Der Verfassungsgerichtshof sah darin einen Verstoß gegen das Wahlrecht, der gemeinsam mit weiteren Vorfällen die Wahlwiederholung notwendig machte.

Republik klagte Wahlleiter

Die Finanzprokurator, der Anwalt der Republik, klagte in der Folge mehrere Wahlleiter und machte sie für die zusätzlichen Kosten verantwortlich. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Graz, wonach der Steirer "dem Grunde nach" für den Schaden hafte. Die genaue Schadenshöhe muss allerdings erst ermittelt werden. Mehrere weitere Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Insgesamt waren 14 Stimmbezirke betroffen. (japf, 14.10.2021)