Bild nicht mehr verfügbar.

Sebastian Kurz, nun Abgeordneter, sieht keine strafrechtlich relevanten Chats, die er selbst verfasst hätte.

Foto: Reuters/Foeger

Wien – Es ist einer der altbekannten Vorwürfe, die türkise Politikerinnen und Politiker in den vergangenen Monaten in Richtung Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gemacht haben: Die Ermittler würden sich bei der Auswahl von Chatnachrichten auch parteipolitisch leiten lassen und nicht nur strafrechtlich relevante Nachrichten in den Strafakt aufnehmen. Auch bei den jüngsten Chatauswertungen, die letztlich auch zum Rückzug von Sebastian Kurz als Kanzler führten, taucht dieser Tenor wieder auf: Kurz selbst sagte am Donnerstag, die von ihm als Sender oder Empfänger bekannt gewordenen Nachrichten seien "strafrechtlich nicht relevant".

Politisch wird Kurz vor allem mit zwei Vorwürfen konfrontiert: Einerseits empören sich auch konservative Kreise über den "Tonfall" in den Chats, zum Beispiel über den "Arsch", als den Kurz seinen Vorgänger Reinhold Mitterlehner bezeichnet. Andererseits zeigen die im Strafakt einsehbaren Nachrichten genau, wie Kurz und Thomas Schmid, damals Generalsekretär im Finanzministerium, unter Rot-Schwarz die Finanzierung der flächendeckenden Nachmittagsbetreuung für Kinder verhinderten, obwohl das Programm laut Schmid "echt geil" war.

Mit dem Tatvorwurf an sich – also der Bestechlichkeit und Untreue wegen des angeblichen Deals mit der Mediengruppe Österreich – haben diese Nachrichten direkt nichts zu tun. Wieso sind sie dann im Strafakt zu finden?

Die WKStA zieht diese beiden Nachrichtenverläufe heran, um die vertraute Beziehung zwischen Schmid und Kurz zu belegen. Sie sollen zeigen, dass sie sich über Interna ausgetauscht haben und gemeinsam hinter dem Rücken von Mitterlehner agierten, den sie beide zutiefst ablehnten. So will die WKStA offenbar einer Verteidigungsstrategie des Altkanzlers entgegenwirken, nämlich dem Abstreiten der engen Beziehung zu den anderen Beschuldigten. Tatsächlich sprach Kurz vergangene Woche in der "ZiB 2" des ORF schon von "Mitarbeitern des Finanzministeriums", denen die Vorwürfe gelten würden; er sei ja bekanntlich im Außenministerium gewesen.

Allerdings wird die Vertrautheit zwischen Kurz und Schmid auch in anderen Chats, die schon bekannt sind, belegt. Deshalb gibt es auch unter Rechtsexperten kritische Stimmen, die darauf hinweisen, dass nur unmittelbar notwendige Beweisstücke in den Akt genommen werden dürfen. Eine dementsprechende Judikatur findet sich beispielsweise beim Obersten Gerichtshof (OGH). Gerade in der Frage der Chats gibt es hier aber keine umfassende Rechtsprechung. Eine Beschwerde hat bislang kein Betroffener der ÖVP eingebracht. (Fabian Schmid, 15.10.2021)