Der Rechnugnshof.

Foto: DerStandard / Matthias Cremer

Wien – Auch der Rechnungshof wird in der Causa ÖVP aktiv. Aktuell werden die Rechenschaftsberichte des Jahres 2019 aller Parteien kontrolliert – momentan jener der ÖVP. Das gab Rechnungshofsprecher Christian Neuwirth via Twitter bekannt. Zusätzlich wurde eine generelle Prüfung zum Thema "Kostentransparenz bei Öffentlichkeitsarbeit in Ministerien" angekündigt. Diese könnte dann auch den Zeitraum ab 2016 umfassen, auf den sich die aktuellen Vorwürfe gegenüber Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und sein Umfeld beziehen.

Zur laufenden Kontrolle des ÖVP-Rechenschaftsberichts sagt Neuwirth: "Eine seriöse Einschätzung, wann diese beendet werden kann, ist derzeit nicht möglich. Die ÖVP hat gegenüber dem Rechnungshof erklärt, dass die Wahlkampfkostengrenze eingehalten worden ist." Da die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann man nun auch aktuellen Entwicklungen berücksichtigen. "In den vergangenen Tagen sind Verdachtslagen bekannt geworden, die – wenn sie tatsächlich so stattgefunden haben und, wenn ja, 2019 so fortgesetzt worden sind – Auswirkungen auf die Kontrolle des Rechenschaftsberichts 2019 der ÖVP haben könnten", heißt es in dem Tweet.

Im Fokus steht die Frage, ob die ÖVP von Zahlungen des Finanzministeriums profitiert hat. "Dem Rechnungshof sind sämtliche Umfragen und Studien samt Original-Belege vorzulegen, die 2019 vom Ministerium bezahlt wurden. Weiters sämtliche entgeltliche Einschaltungen in der Mediengruppe 'Österreich' samt Original-Belege, die 2019 vom Ministerium bezahlt wurden."

Die Kontrollergebnisse der Rechenschaftsberichte zur SPÖ werden in der kommenden Woche veröffentlicht, der Bericht zur FPÖ im November.

Generelle Prüfung geplant

Die Vorwürfe gegen Kurz und sein Umfeld beziehen sich nach aktuellem Informationsstand jedoch vor allem auf das Jahr 2016 – das Jahr, in dem Kurz die ÖVP übernahm. In seinem Interesse – und mutmaßlich auch auf seinen Auftrag hin – sollen Umfragen frisiert, in Medien der Mediengruppe Österreich platziert und über Scheinrechnungen vom Finanzministerium bezahlt worden sein – so der Verdacht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Es gilt die Unschuldsvermutung.

Eine Prüfung der "Kostentransparenz bei Öffentlichkeitsarbeit in Ministerien" sei ohnehin geplant gewesen, schreibt Rechnungshofsprecher Neuwirth auf Twitter. Die aktuellen Ereignisse machten sie nur noch relevanter. Eine solche Prüfung könnte dann auch den Zeitraum 2016 umfassen. Dazu – und zur Frage, ob speziell das Finanzministerium geprüft werden soll – will sich Neuwirth aber vorerst nicht näher äußern. (jop, APA, 15.10.2021)