Katia Wagner erhält von der Mediengruppe Österreich eine Entschädigung in der Höhe von 43.500 Euro.

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Wien – 43.500 Euro: So viel muss Wolfgang Fellners Mediengruppe Österreich Katia Wagner zahlen. Dazu kommen noch die Anwalts- und Prozesskosten sowie Urteilsveröffentlichungen in den eigenen Medien. Der Grund: Die Unternehmerin und Moderatorin Katia Wagner wurde in zahlreichen Print- und Onlineartikeln mit dem Ibiza-Video in Verbindung gebracht. Verfasst wurden sie großteils vom damaligen Oe24.at- und jetzigen "Exxpress"-Chefredakteur Richard Schmitt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien wegen übler Nachrede ist rechtskräftig, berichtete Wagners Anwalt Michael Rami am Freitag auf Twitter. Peter Zöchbauer, Anwalt der Mediengruppe Österreich, bestätigte dem STANDARD Ramis Angaben.

Das Gericht erster Instanz, das Landesgericht für Strafsachen Wien, hatte die Mediengruppe Österreich bereits zur Zahlung einer Entschädigung in der Höhe von 24.000 Euro sowie zu Urteilsveröffentlichungen verurteilt. Laut Rami hatten beide Seiten dagegen berufen: Wagner aufgrund der Entschädigungssumme und die Mediengruppe Österreich aufgrund des Urteils per se. Das Urteil des Oberlandesgerichts Wien ist bis dato nur mündlich erfolgt.

Gericht: Jeder Beweis fehle

Laut dem Straflandesgericht Wien wurde Wagner in 16 teilweise wortidenten Artikeln Ende 2019 zu Unrecht in die Nähe eines kriminellen Netzwerks gestellt – DER STANDARD berichtete. Die meisten der inkriminierten Artikel waren namentlich vom damaligen Oe24.at-Chefredakteur Schmitt gezeichnet. Für die Behauptung, Wagner sei in die Produktion oder Verwertung des Ibiza-Videos involviert gewesen, fehle jeder Beweis: "Die Veröffentlichungen sind tendenziös", so das Gericht in erster Instanz. Der Verdacht sei "mutwillig herbeigeredet", die Behauptungen "konstruiert". Schmitt habe zudem seine journalistische Sorgfaltspflicht missachtet. Außerdem würden die Artikel "mangelnde Recherche" und/oder eine "böswillige Absicht" zeigen, urteilte das Gericht.

Nach Angaben Ramis auf Twitter habe auch das Oberlandesgericht festgestellt, dass "Österreich" und "Oe24" eine "kampagnenartige Berichterstattung" gegen Wagner zu verantworten hätten. Wagners Anwalt nennt das Urteil "wegweisend".

Schmitt strafrechtlich verurteilt

Zum Hintergrund: Richard Schmitt wollte die damalige "Krone"-Moderatorin Wagner nach seinem Wechsel von krone.at zu oe24.at als Redakteurin verpflichten. Nach Wagners Absage soll es zu den inkriminierten Artikeln gekommen sein. Wegen Schmitts Berichterstattung zur Ibiza-Causa wurde sein damaliger Arbeitgeber bereits mehrmals verurteilt. Zuletzt traf es den jetzigen "Exxpress"-Chefredakteur persönlich: Er wurde wegen übler Nachrede und Kreditschädigung strafrechtlich verurteilt. In den inkriminierten Artikeln zu den sogenannten Hintermännern des Ibiza-Videos rückte er einen SPÖ-nahen Anwalt in ein kriminelles Licht, "ohne jegliches tragfähiges Substrat", so das Oberlandesgericht auch in diesem Fall.

Noch anhängig ist eine Klage Wagners gegen Medienmacher Wolfgang Fellner. Sie sieht üble Nachrede in Fellners Erklärung, ihre Protokolle über zwei Treffen mit Wolfgang Fellner seien "frei erfunden" – DER STANDARD berichtete. (red, lalo, 15.10.2021)