An Hitlers Geburtstag seine Leibspeise zu posten gilt in nationalsozialistischen Kreisen als Code.

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Wien/Eisenstadt – Ein wegen eines Eiernockerl-Postings an Adolf Hitlers Geburtstag verurteilter Polizist aus dem Burgenland ist mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert, berichtete die "Presse" am Montag. Bloß über die Strafhöhe – zehn Monate bedingt und 6.300 Euro – hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

Leibspeise zur "Verherrlichung ungeeignet"

Das frühere FPÖ-Mitglied hatte argumentiert, das Posten der mutmaßlichen Leibspeise sei für sich allein betrachtet "absolut ungeeignet, Adolf Hitler zu glorifizieren oder zu verherrlichen". Laut OGH übersah der Angeklagte damit, dass die Beurteilung einer Handlung als nationalsozialistisch auf der Ebene der Feststellungen angesiedelt sei. Damit ist sie den Geschworenen vorbehalten, deren Schuldspruch sich einer Rechtsrüge jedoch entziehe. (APA, 18.10.2021)