Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt.

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Wien – Die Sommerschule und das Distance-Learning sollen fix im Schulorganisations- beziehungsweise Schulzeitgesetz verankert werden. Das sieht ein von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) vorgelegter Gesetzesentwurf vor. Außerdem soll der Fokus der Sommerschule nicht mehr nur auf dem Förderunterricht für Schüler mit Aufholbedarf liegen, sondern auf die Vorbereitung auf das nächste Schuljahr beziehungsweise Begabtenförderung erweitert werden. Fernunterricht wird nicht nur pandemiebedingt möglich sein.

Festgelegt wird der Zeitpunkt der Sommerschule (wie bisher) mit den letzten beiden Ferienwochen. Sie ist dabei auch ganztägig möglich. Unterrichtet werden soll wie gewohnt: An den Volksschulen, den Mittelschulen, Sonderschulen und AHS-Unterstufen werden Projekte durchgeführt, die am Ende der beiden Wochen präsentiert werden, an den Oberstufen gibt es ein Kurssystem. Die Teilnahme ist freiwillig, es gibt auch keine Noten. Ebenfalls unverändert bleibt die Abhaltung des Unterrichts durch Lehramtsstudierende und Lehrer. Ab 2023 soll der Unterricht an den Sommerschulen im Pflichtschulbereich dann komplett von Lehramtsstudierenden übernommen werden, heißt es in den Materialien.

Offen für alle Schüler

Neu ist der Fokus: Gestartet als Programm für jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des Unterrichtsentfalls durch Distance-Learning Förderbedarf aufwiesen, soll die Sommerschule künftig praktisch allen Schülerinnen und Schülern offenstehen. Sie soll "zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, eines Übertritts in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung" dienen. Möglich sei also etwa auch Begabungsförderung zur Vorbereitung auf die Chemieolympiade, heißt es in den Erläuterungen.

Der Schwerpunkt des Unterrichts an den Sommerschulen liegt zwar weiter auf Deutsch und Mathematik, aber auch andere Pflichtgegenstände können auf dem Stundenplan stehen. Die Einrichtung einer Sommerschule ist auch schulübergreifend und ab sechs Anmeldungen möglich. Das ist auch die Mindestgröße einer Gruppe, höchstens erlaubt sind pro Gruppe 15 Kinder oder Jugendliche.

Schülern in Deutschklassen wird der Besuch einer Sommerschule besonders schmackhaft gemacht: Sie können danach erneut eine Sprachstandsfeststellung absolvieren und bei entsprechendem Erfolg in einen Deutschförderkurs wechseln oder ordentlicher Schüler werden.

ÖH warnt vor drohender Teilnahmepflicht

Kritik kommt von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH). Sie sieht durch die ab 2023 geplante komplette Abwicklung durch Lehramtsstudierende in einer Aussendung die "Gefahr einer früher oder später kommenden Pflichtteilnahme von Studierenden an den Sommerschulen". Anders als Lehrkräfte, die Überstunden ausbezahlt bekommen, ist für die Studentinnen und Studenten derzeit nur die Anrechnung von ECTS-Punkten für das Studium als "Entlohnung" vorgesehen. Der Sommer werde aber von vielen Studierenden genutzt, um zu arbeiten und sich so ihr Studium zu finanzieren, so die ÖH.

Regelung für Distance-Learning

Im Schulzeitgesetz fixiert wird außerdem das Distance-Learning. Dieses soll künftig generell "bei Unbenützbarkeit des Schulgebäudes, in Katastrophenfällen und aus sonstigen zwingenden Gründen" von der Schulbehörde (für höchstens drei Tage) oder vom Bildungsminister (für "die unumgänglich nötige Zeit") angeordnet werden können. Neben einer Pandemie kommen dafür auch Fälle wie Naturkatastrophen, die den Weg zur Schule verunmöglichen, infrage. Derzeit entfällt der Unterricht in solchen Fällen einfach – künftig soll auch kurzfristig Fernunterricht angeordnet werden können. (APA, 18.10.2021)