Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde von Kathrin Glock gegen Fragen im Ibiza-U-Ausschuss abgewiesen.

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Die Befragung von Kathrin Glock im Ibiza-U-Ausschuss hat für viel Aufsehen gesorgt – nicht nur wegen der Fotos, die im Parlament von ihr gemacht wurden. Glock, damals noch im Aufsichtsrat der Austro Control, beschwerte sich nach ihrer Befragung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), weil sie sich durch die Art der Fragestellungen der Abgeordneten in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt gefühlt hat.

Der VfGH sieht das anders, wie er nun entschieden und veröffentlicht hat. Er hat die Beschwerde der Ehefrau des Waffenfabrikanten Gaston Glock abgewiesen.

Glock hatte in ihrer Beschwerde vorgebracht, durch Äußerungen, die Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper gemacht hat, insbesondere wegen Verbreitung unwahrer, kreditschädigender Tatsachen, im Schutz der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes verletzt worden zu sein.

"Nicht ehrenrührig"

Der VfGH entschied nun aber in seinem am Dienstag auf der Homepage veröffentlichten Erkenntnis, dass die Äußerungen Krispers, wonach Glock für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates der Austro Control GmbH nicht ausreichend kompetent sei, sich im Spielraum zulässiger Kritik bewegt hätten. Sie widersprechen laut VfGH nicht dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und seien nicht als ehrenrührig anzusehen. Der VfGH bezieht sich in der Begründung vor allem auf den Umstand, dass Glock als Mitglied des Aufsichtsrates eines staatsnahen Unternehmens "weitergehende" Kritik hinzunehmen habe als eine beliebige Privatperson.

Zudem sei anhand der Beschwerde "nicht erkennbar", warum durch die Äußerungen der Kredit, Erwerb oder das Fortkommen gefährdet oder die Ehre Glocks verletzt worden seien.

Anwalt enttäuscht

Glocks Rechtsanwalt, Georg Eisenberger, findet die Entscheidung enttäuschend. Offenbar müsse sich "eine Auskunftsperson im U-Ausschuss alles gefallen lassen und es gibt niemanden, der einen dort schützt", sagte er dem STANDARD nach Bekanntwerden der Entscheidung. Er vermisst "ein höfliches Miteinander" im U-Ausschuss und findet es "traurig, dass der VfGH über dieses Verhalten seine schützende Hand hält".

Zur Erinnerung: Nach der äußerst lebendigen Befragung von Glock, die ihrerseits die Fragesteller kritisiert hatte, hat Glock ihren Posten als Aufsichtsratsmitglied in der Flugsicherung Austro Control verloren. Die zuständige Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) berief sie damals mit sofortiger Wirkung ab. (Renate Graber, 19.10.2021)