Sollte Wolf 118MATK in Tirol erneut Beute unter landwirtschaftlichen Nutztieren machen, droht ihm der Abschuss.

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Innsbruck – Der Wolf mit der Bezeichnung 118MATK wird in Tirol für rund 50 Risse von landwirtschaftlichen Nutztieren verantwortlich gemacht. Das haben genetische Untersuchungen ergeben. Der letzte derartige Nachweis datiert zurück auf den 18. August dieses Jahres, weiß Grünen-Klubobmann Gebi Mair. Die Tiroler Landesregierung hat nun nach langem Hin und Her den Weg zum Abschuss dieses Wolfes sozusagen geebnet.

Konkret folgt man der Empfehlung des eigens dafür eingesetzten Fachkuratoriums. Sollte 118MATK erneut zuschlagen und mittels Gen-Untersuchung als Täter identifiziert werden, darf der zuständige VP-Landesrat Josef Geisler einen Abschussbescheid erlassen. Dieser Bescheid wäre für die Dauer von 60 Tagen gültig und würde örtlich auf genau das Gebiet begrenzt, wo der Wolf zuletzt Beute gemacht hat.

Nur eine "Vorbereitungshandlung"

Für die Grünen ist in dem Zusammenhang wichtig festzuhalten, dass man vorerst nur eine Verordnung erlassen habe, die im Falle eines erneuten Risses und Nachweises zu einem Abschussbescheid führen kann. "Es ist eine Vorbereitungshandlung, die einen Abschuss noch nicht erlaubt", betont Mair.

Die Beutegreifer waren zuletzt ein heiß diskutiertes Thema zwischen den Tiroler Koalitionspartnern. Die ÖVP steht dabei den Bauern näher, die für Abschüsse von Wolf und Bär plädieren. Sie sehen die Almwirtschaft in Gefahr. Die Grünen wiederum vertreten die Seite der Naturschützer, die für eine Wiederansiedlung der großen Raubtiere eintreten.

Anonymes Fachkuratorium entscheidet

Mit der Schaffung des unabhängigen Expertengremiums haben beide Parteien versucht, eine Art Schiedsstelle zu etablieren. Wie emotional diese Diskussionen geführt werden, zeigt sich unter anderem darin, dass die Namen der Mitglieder des Fachkuratoriums nicht öffentlich genannt werden. Aus Angst vor empörten Reaktionen beider Seiten.

Für Grünen-Klubobmann Mair ist die jüngste Verordnung zwar kein Grund zur Freude, aber er verweist auf die Vereinbarung mit dem Koalitionspartner, sich an die Empfehlungen des Kuratoriums zu halten: "Bei der ersten Sitzung entschied das Kuratorium noch gegen eine solche Verordnung, da murrte die ÖVP. Diesmal ist es eben andersrum."

WWF prangert Verstoß gegen Europarecht an

Die Naturschutzorganisation WWF Österreich kritisierte die am Dienstag beschlossene Anti-Wolf-Verordnung der Tiroler Landesregierung. Der geplante präventive Abschuss des geschützten Tiers sei weder europarechtskonform noch sachlich gerechtfertigt. "Die betroffenen Schafherden waren allesamt nicht fachgerecht geschützt. Anstatt daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, will Tirol das europäische Artenschutzrecht mit rechtswidrigen Sonderlösungen aushebeln", erklärte WWF-Experte Christian Pichler. "Fachgerechter Herdenschutz würde nicht nur Risse verhindern, sondern Schafe auch besser vor Krankheiten oder Unwettern bewahren", bekräftigt Pichler die Notwendigkeit präventiver Lösungen.

Die von Tirol festgelegten Kriterien, die einen Abschuss rechtfertigen würden, lässt der WWF nicht gelten. Ausnahmen vom EU-Artenschutzrecht seien nur nach einer Berücksichtigung der konkreten Umstände sowie der Ausschöpfung gelinderer Mittel zulässig, wozu neben einer Besenderung und Vergrämung insbesondere fachgerechter Herdenschutz zähle. Zudem stelle die Tiroler Verordnung nicht ausreichend sicher, dass auch wirklich das Tier bejagt werde, das für die Risse verantwortlich ist. Für den WWF ein rechtwidriges Vorgehen. Seitens des Landes verweist man in dem Zusammenhang auf die zeitliche und örtliche Eingrenzung. (ars, 19.10.2021)