Der aufgetretene Fehler wird derzeit analysiert – ein Gutachtungsauftrag wird formuliert.

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Die Apothekerkammer gibt nach Aufregung um eine Panne bei Rezepten durch einen Software-Fehler vorläufig Entwarnung: Die aktuellen Erhebungen würden belegen, dass die Patientensicherheit stets gewährleistet gewesen sei. "Unplausible Dosierungsangaben, die in der Software aufschienen, wurden von den Apothekerinnen und Apothekern erkannt und mit den verschreibenden Ärzten abgeklärt, sodass sie nicht bis zu den Patientinnen und Patienten durchdrangen", hieß es auf APA-Anfrage.

Weitere Maßnahmen

Neben der "menschlichen Sicherheitsstufe ApothekerInnen" würde aber "weitere technische Maßnahmen ergriffen": Ärzte und Apotheker verwenden Software von privaten Anbietern. Künftig sollen nur noch Produkte eingesetzt werden, die vor Inbetriebnahme eine verbindliche Qualitätskontrolle durch die ELGA-GmbH durchlaufen haben.

Aufgefallen war der Fehler durch die Kontrolle und enge Zusammenarbeit einer Ärztin und einer Apothekerin in Wien. Bei dem technischen Fehler handelt es sich um ein Darstellungsfehler, der sofort nach Bekanntwerden durch ein Software-Update "zur Gänze behoben wurde. Zusätzlich ist ein Sicherheitsmonitoring installiert worden, um das fehlerfreie Funktionieren des Systems zu garantieren", wurde am Dienstag betont.

Bisher sind vier Wochen "aufgearbeitet" worden, in denen der Software-Fehler für falsche Dosierungsangaben verantwortlich gewesen sein könnte. Betroffen waren 33 von rund 1.400 Apotheken in Österreich, mit Schwerpunkt Wien. Noch weiter zurückschauen muss nun ein Datenforensiker – die Software ist seit zwei Jahren im Einsatz, der Zeitrahmen, in dem falsche Rezepte ausgestellt worden sein könnten, ist noch unklar. Bisher seien 60 Rezepte mit Falschinformationen entdeckt worden, hatte es bereits am Montag geheißen, in keinem Fall seien die falschen Angaben an Patientinnen und Patienten weitergegeben worden.

"Derzeit wird der Gutachtensauftrag durch die Systempartner Apothekerkammer, Ärztekammer, ELGA GmbH, Dachverband der Sozialversicherungsträger und Pharmazeutische Gehaltskasse formuliert", sagte ein Sprecher der Apothekerkammer zum weiteren Vorgehen. "Um den aufgetreten Fehler zu analysieren, wird ein gerichtlich beeideter Gutachter mit einem technischen Gutachten beauftragt."

Vier-Augen-Prinzip

Die beste Software könne "die menschliche Kontrolle durch Apotheker und Ärzte nicht ersetzen", betonte die Kammer zugleich. Qualitätsmanagement setze auch voraus, dass Ärztinnen und Ärzte die in ELGA hinterlegten Dosierungsangaben "bei jeder Folgeverordnung auf Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls anpassen". Ein funktionierendes Vier-Augen-Prinzip sei "ein unverzichtbares Sicherheitsnetz". (APA, 19.10.2021)