Getestet, genesen oder geimpft muss man künftig nicht nur beim Gasthausbesuch und vielen Freizeitaktivitäten, sondern auch am Arbeitsplatz sein. Nach längerem Hin und Her steht nun die rechtliche Grundlage. Ende der Woche werde die entsprechende 3. Covid-Maßnahmen-Verordnung erlassen, verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum 3G-Nachweis verpflichtet sind, wenn physischer Kontakt mit Kundinnen und Kunden oder Kolleginnen und Kollegen nicht ausgeschlossen werden kann.

Sicherheit und Impfanreiz

Dieser Schritt ist auf europäischer Ebene keineswegs neu – auch im Nachbarland Italien gilt der 3G-Nachweis am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung erhofft sich von der Regel unter anderem, dass sich mehr Menschen impfen lassen, aber klarerweise auch mehr Sicherheit im Job. Kontrolliert werden soll laut Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) vom Arbeitgeber, und zwar stichprobenartig. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Wie stehen Sie zur 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Denken Sie, dass sich dadurch tatsächlich mehr Menschen impfen lassen werden? Welche Maßnahmen gibt es an Ihrem Arbeitsplatz bereits jetzt? Und wie werden diese kontrolliert? Tauschen Sie sich im Forum aus! (mawa, 21.10.2021)