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Wien – "Stalker erschießt zwei Frauen" titelte oe24.at am 6. Mai und fügte dem Beitrag ein Foto vom Tatort als auch von Volksmusikstar Stefan Mross bei. Damit verstieß die Nachrichtenseite der Mediengruppe Österreich gegen die Punkte 2.1 (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten) und 5 (Persönlichkeitsschutz) des Ehrenkodex für die österreichische Presse, wie der Presserat entschied. Denn der Beitrag über den Doppelmord in Salzburg ist teils nur für Abonnentinnen und Abonnenten zugänglich.

Im öffentlich zugänglichen Teil des Textes findet sich jedoch kein Hinweis darauf, dass der abgebildete Mross nicht der Täter, sondern lediglich Angehöriger eines Opfers war. Nach Auffassung des Senats 2 des Selbstkontrollorgans ist die vorliegende Bildveröffentlichung damit geeignet, eine falsche Vorstellung vom Sachverhalt zu vermitteln. Es entstehe der Eindruck, dass Mross der mordende "Stalker" sei. Der Senat erkannte zudem eine Herabwürdigung des Abgebildeten und folglich eine Persönlichkeitsverletzung. Der Presserat fordert die Medieninhaberin von oe24.at auf, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. Die Mediengruppe Österreich erkennt die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats an, nahm jedoch nicht am Verfahren teil. (APA, 20.12.2021)