Wolfgang Mückstein und Ilse-Maria Vrabl-Sanda haben wenig miteinander zu tun: Er leitet das Gesundheitsministerium, sie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Für ihre Interviews in der "Zeit im Bild 2" am Mittwochabend brachten sie auch völlig unterschiedliche Voraussetzungen mit – und dennoch ist der Vergleich der Gespräche aufschlussreich.

Da war zunächst Mückstein (Grüne), der ein stabiles Fundament für informative Antworten auf die Fragen von Anchorman Armin Wolf gehabt hätte: Fachinformationen, Sendungsbewusstsein, politische Verantwortung. Dennoch waren ihm kaum befriedigende Antworten zu entlocken. Was er eigentlich für die Erhöhung der niedrigen Impfquote tue? "Man muss aufklären." Warum gibt es keine große Corona-Antikörperstudie, wie sie Expertinnen und Experten seit Monaten fordern? Der Bildungsminister "ist da dran".

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Dann die Schlüsselfrage: "Sind Sie nicht mit dem allermeisten, was Sie machen, einfach zu spät dran?" Mückstein fällt nur ein, dass 70 Prozent Impfquote bei der impfbaren Bevölkerung "nicht schlecht" seien. Um auf Wolfs Einwand hin sofort zugeben zu müssen, dass das eigentlich nicht stimmt. "Wir müssen jetzt den Menschen erklären, wie wichtig das Impfen ist", sagt Mückstein dann, Ende Oktober 2021.

Vrabl-Sanda: Hausdurchsuchungen "alternativlos"

Für WKStA-Chefin Vrabl-Sanda war es dagegen ungleich schwieriger, Martin Thür zufriedenstellende Antworten zu geben: Über den Akt, der die Republik erschüttert – die türkise Chat-Affäre –, darf sie nicht sprechen. Die politischen Angriffe der ÖVP kann sie kaum erwidern, das Niveau würde einer Staatsanwältin nicht entsprechen (gut, das gilt eigentlich auch für eine staatstragende Partei, aber das ist eine andere Geschichte).

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Vrabl-Sanda blieb also nur das nüchterne Feststellen: "Selbstverständlich" seien die Hausdurchsuchungen bei Volkspartei und Bundeskanzleramt "alternativlos" gewesen – die Staatsanwaltschaft müsse halt ermitteln, wenn Verdachtslagen da seien. Und nicht alles, was Politiker nicht gerne in der Öffentlichkeit sehen, ist deshalb zwangsläufig "privat": "Wenn eine privat anmutende Nachricht eine strafrechtliche Relevanz hat", dann "müssen wir das zum Akt nehmen". So einfach kann man Publikum informieren. (Sebastian Fellner, 21.10.2021)