Das ist nicht 118MATK, sondern ein Artgenosse aus Deutschland.

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Innsbruck / St. Sigmund im Sellrain – Der Tiroler "Problemwolf" mit der Bezeichnung 118MATK soll zum Abschuss freigegeben werden. Nachdem nachgewiesen worden ist, dass weitere Risse von Anfang Oktober in St. Sigmund im Sellraintal auf das Konto des Tieres gehen, wird nun ein dementsprechender Bescheid ausgearbeitet, teilte das Land am Freitag mit. Insgesamt sind 53 tote und zwei verletzte Schafe auf den Wolf zurückzuführen, der seit 25. Juni in den Gebieten Oetz, Silz, Stams und Rietz erwiesenermaßen unterwegs war.

Der Bescheid regelt, dass der Wolf "für 60 Tage in einem bestimmten Gebiet von der ganzjährigen Schonzeit ausgenommen" wird. Als Basis dient eine sogenannte Gefährdungsverordnung, die von der schwarz-grünen Tiroler Landesregierung diese Woche beschlossen wurde. Ein Fachkuratorium hatte zuvor wegen der Gefährdung von Weidetieren und landwirtschaftlichen Kulturen die Tötung des Tieres empfohlen.

13 Wölfe in Tirol

"Jetzt ist die Jagd am Zug", sagte Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) und meinte, dass rechtliche Bedenken der Jägerschaft ausgeräumt werden konnten. Der Innsbrucker Strafrechtsexperte Andreas Scheil habe dies gegenüber dem Land bestätigt. "Die Jägerschaft handelt im Auftrag der Behörde", so Geisler.

In Tirol wurden heuer 13 verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Dem Land liegen Anträge auf Entschädigungen für 275 tote und 133 abgängige Tiere vor. Für über 1.300 Tiere, die aufgrund von Wolfspräsenz vorzeitig von den Almen geholt wurden, wurden Ansuchen auf die Beihilfe für Futterkosten gestellt, hieß es von der Behörde.

Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs"

Der Verabschiedung der Gefährdungsverordnung durch die schwarz-grüne Landesregierung waren Kontroversen zwischen den Koalitionären vorausgegangen. Die Grünen sollen vor ihrer Unterschrift noch ergänzende Klarstellungen und Informationen gefordert haben, die ÖVP pochte dagegen auf eine grüne Zustimmung.

Um eine leichtere Entnahme von "Problemwölfen" zu ermöglichen, hatte der Landtag im Juli eine Änderung des Tiroler Almschutz- und Jagdgesetzes beschlossen. Konkret wurde das fünfköpfige Fachkuratorium "Wolf-Bär-Luchs" eingerichtet, das über den Umgang mit auffälligen Tieren entscheiden soll. Es soll unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Die vom Kuratorium ausgearbeitete Empfehlung dient als bindende Grundlage für rechtliche Maßnahmen seitens der Landesregierung durch Verordnung und Bescheid. Außerdem wurde im Sommer in Tirol beschlossen, das Almgebiet auf seine Tauglichkeit hinsichtlich Herdenschutz zu beurteilen. Es soll kategorisiert und bestimmt werden, wo Herdenschutz möglich ist, wo nur bedingt und wo nicht. (APA, 22.10.2021)