Sterbehilfe gehört zu den umstrittensten gesellschaftspolitischen Themen überhaupt. Entsprechend unterschiedlich sehen die gesetzlichen Grundlagen in den Staaten der EU aus.

Unterschieden werden muss zwischen den verschiedenen Bereichen: passive Sterbehilfe (das Unterlassen lebenserhaltender Maßnahmen), indirekte Sterbehilfe (Inkaufnehmen eines schnelleren Todes durch Schmerzmedikamente), assistierter Suizid (Beihilfe zur Selbsttötung) und aktive Sterbehilfe (die Tötung eines Patienten auf Verlangen).

Fast überall in der EU sind zumindest einzelne dieser Bereiche unter bestimmten Voraussetzungen legal, insbesondere passive und indirekte Sterbehilfe sind weitgehend zulässig. Lediglich in Polen sind alle diese Punkte verboten. Am anderen Ende des Spektrums stehen Belgien, die Niederlande, Luxemburg und seit kurzer Zeit auch Spanien, wo auch aktive Sterbehilfe unter Bedingungen erlaubt ist.

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Zubehör für die Sterbehilfe in einem Schweizer Institut.
Foto: AP/Jenne

Mit der Neuregelung der Sterbehilfe und dem Ende des Verbots des assistierten Suizids liegt Österreich im europäischen Trend: Neben den Beneluxstaaten und Spanien ist dieser auch schon in Deutschland, Finnland, Italien und Schweden möglich.

"Sterbetourismus"

Einen Sonderfall stellt die Schweiz dar. Tötung auf Verlangen ist zwar verboten, assistierter Suizid in Form der Zurverfügungstellung eines tödlichen Medikaments (in der Schweiz "Suizidhilfe" genannt) aber gesetzlich geregelt. Im Gegensatz zu anderen Ländern ist auch für Ausländer Sterbehilfe erlaubt, was zu einer Art "Sterbetourismus" führte. In Deutschland war gewerbsmäßige Sterbehilfe ausdrücklich verboten und mit bis zu drei Jahren Haft belegt. Im vergangenen Februar wurde dieser Paragraf jedoch vom Verfassungsgericht kassiert, auch hier sind nun kommerzielle Sterbehilfeangebote möglich.

Die Niederlande waren bei dem Thema Vorreiter. Erstmals legalisiert wurde die aktive Sterbehilfe hier 2001 durch den Beschluss des "euthanasiewet" genannten Gesetzes im Parlament. Die Zielgruppe wurde mit bei Bewusstsein befindlichen Patienten in aussichtslosem medizinischen Zustand definiert.

Belgien folgte bald nach den Niederlanden, 2014 wurde die aktive Sterbehilfe hier außerdem auf Minderjährige ausgeweitet. Beide Länder legten hohe Hürden für den Zugang, um eine missbräuchliche Anwendung zu verhindern. Mindestens zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander beigezogen werden. Luxemburg erlaubt die aktive Sterbehilfe ab 2009, in Spanien trat das entsprechende Gesetz im März 2021 in Kraft. (Michael Vosatka, 24.10.2021)