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Die Kritik der Opposition ist breit gefächert – sie reicht von zu spät bis unmenschlich. Zu den drei bereits vorgesehenen Stufen im bundesweiten Maßnahmenplan kamen am Freitag zwei weitere hinzu. Diese sehen ausschließlich Verschärfungen für Ungeimpfte vor. Am ungemütlichsten wird sie ab 600 belegten Corona-Intensivbetten – dann dürfen Impfmuffel ihr Heim nur noch unter den Voraussetzungen verlassen, die aus früheren Lockdowns bekannt sind. Aber ist die Regelung überhaupt umsetzbar?

Dem Verfassungsjuristen Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck kommt das Konzept "vertretbar" vor, wie er dem STANDARD sagt. Zumal die Pläne an die Anzahl der belegten Intensivstationsbetten geknüpft sind, stecke "schon Rationalität dahinter". Für den Juristen stelle sich jedoch vielmehr die Frage: "Wie ist das vollziehbar?" Man könne schließlich Ungeimpfte nicht für alle sichtbar kennzeichnen. "Das bedeutet, irgendwann läuft es darauf hinaus, dass das jemand kontrollieren muss." Das wiederum könne zu einem "Überprüfungsproblem" führen, weil die Exekutive nicht dauernd präsent sein und den Impfstatus kontrollieren könne. "Die Kontrolle wäre also mit einer gewissen Zufälligkeit verbunden", sagt Bußjäger. Denkbar wäre für den Verfassungsjuristen, dass man den grünen Pass – am Handy etwa – dabeihaben müsse, sobald die entsprechende Stufe in Kraft tritt. Ebenso wäre es dann vertretbar, sich ausweisen können zu müssen.

Ausstehende Verordnung

In Wien verweist man diesbezüglich auf die noch ausstehende Verordnung des Gesundheitsministeriums. Generell seien wohl Polizei und Magistrat zuständig – da aber bei einem "Ungeimpften-Lockdown" auch Einkaufszentren oder Bekleidungsgeschäfte kontrolliert werden müssten, stelle sich auch in der Hauptstadt die Frage der Durchführbarkeit. Genau aus diesem Problem heraus habe man in Wien auch generell verschärft und die Maskenpflicht auf alle ausgedehnt, heißt es.

Doch bis es überhaupt so weit kommt, gibt es noch mehrere Stufen zu nehmen – derzeit befinden wir uns erst in der ersten. Der Plan der Bundesregierung orientiert sich ausschließlich an der Auslastung der Intensivstationen.

Stufe 1: Am Sonntag wurden 219 Menschen wegen einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen versorgt. Das heißt: 3G-Regel in der Gastro, 2,5-G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) im Club. Die FFP2-Maskenpflicht gibt es nur in Geschäften des täglichen Bedarfs – etwa im Supermarkt – sowie für Ungeimpfte und nicht genesene Personen im ganzen Handel.

Stufe 2: Sieben Tage nach einer Auslastung von 300 Intensivbetten tritt Stufe 2 in Kraft. Die Ampelkommission geht in ihrer jüngsten Prognose mit 68-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon aus, dass am 3. November zwischen 290 und 450 Intensivbetten belegt sein werden (Mittelwert 360). In der Nachtgastro und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und ohne zugewiesene Plätze kommt die zur 2G-Regel. Antigen-Wohnzimmertests verlieren ihre Gültigkeit als 3G-Nachweis.

Stufe 3: Wird die Grenze von 400 belegten Intensivbetten überschritten, wird die 3G-Regel sofort zur 2,5G-Regel.

Stufe 4: Ab 500 Covid-19-Intensivpatientinnen und -patienten dürfen nur noch geimpfte oder genesene Personen in Gastronomie und Co.

Stufe 5: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs soll ab einer Auslastung von 600 Corona-Intensivbetten für Ungeimpfte nur noch aufgrund weniger Ausnahmegründe möglich sein.

In Wien gelten bereits jetzt strengere Regeln: Es gelten nur PCR-Tests als Eintrittsticket, im ganzen Handel muss eine FFP2-Maske getragen werden – Letzteres gilt auch in Salzburg, seit das Land von der Ampelkommission rot geschaltet wurde. Im Stufenplan der Regierung ist keine Ausweitung der Maskenpflicht vorgesehen. Auf Nachfrage verweist man im Ministerium auf die Verordnung, die in den nächsten Tagen veröffentlich werden soll.

2G Statt Maske

Ab 1. November soll es in Wien auch bei kleineren Events die Möglichkeit geben, auf eine Maskenpflicht zu verzichten, wenn dafür freiwillig die 2G-Regel etabliert wird, bestätigt man im Büro des Gesundheitsstadtrats. Aktuell ist das bei Events ab 500 Gästen vorgesehen. Betreiber kleinerer Locations wären mit dem Anliegen auf die Stadt zugekommen.

Der Silvesterpfad wurde am Sonntag auch abgesagt. Es sei nicht möglich, ein "Event dieser Art und Größe unter lückenloser Einhaltung der geltenden Auflagen und 3G-Kontrollen zu organisieren", heißt es. (Vanessa Gaigg, Oona Kroisleitner, 24.10.2021)