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Die Aidshilfe befürchtet, dass die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen Menschen von Aids-Tests abhält.

Foto: AP / John Raby

Wien – Die Aidshilfen Österreichs protestieren gegen Diskriminierung vor Gericht und fordern "die Entstigmatisierung von HIV-Positiven im Strafrecht". Menschen mit HIV, die regelmäßig ihre Therapie einnehmen und deren Virenlast unter der Nachweisbarkeitsgrenze liegt, "stellen keine Gefährdung dar", wurde betont. "Es ist höchst an der Zeit, dass das Strafrecht den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgt", mahnte Andrea Brunner, Geschäftsführerin der Aidshilfe Wien.

In der Vergangenheit seien HIV-positive Menschen trotz wirksamer Therapie und obwohl gar keine Übertragung stattgefunden habe, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. Es sei das Gefährdungspotenzial für eine Ansteckung unterstellt worden, so die Aidshilfen. 2020 hob das Oberlandesgericht (OLG) Graz eine solche erstinstanzliche Entscheidung mit der Begründung auf, dass eine erfolgreiche HIV-Therapie eine Strafbarkeit ausschließe.

Adäquate Therapie als Prävention

Die Paragrafen 178 und 179 im Strafgesetzbuch (StGB) "beziehungsweise die bisherige Rechtsprechung dazu" setze Menschen mit HIV aber weiterhin Diskriminierung und Stigmatisierung aus. Da erwiesen ist, dass eine regelmäßige und wirksame Therapie eine Weitergabe des HI-Virus unterbindet, würden Betroffene beim Geschlechtsverkehr jedoch keine "gefährdende Handlung" setzen, argumentiert die Aidshilfe. Da kein Risiko für eine Übertragung besteht, sei der Tatbestand des Paragrafen 178 ("Gefahr der Verbreitung") nicht erfüllt. Die Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen könne jedoch dazu beitragen, dass die Testbereitschaft bei Betroffenen sinkt.

Die Aidshilfen Österreichs fordern, dass eine HIV-Infektion nicht mehr von der Strafbarkeit von Paragraf 178f erfasst sein soll. Solange dies der Fall bleibt, "muss bei der Entscheidung durch ein Gericht der aktuelle Stand der medizinischen Forschung beachtet werden. Das bedeutet, dass sowohl Safer Sex als auch das konsequente Verfolgen einer medikamentösen Therapie als Ausschlussgrund für ein Verfahren gelten müssen."

Breite Unterstützung von Parteien

Bei den im Nationalrat vertretenen Parteien stoßen die Forderungen großteils auf Unterstützung. Die Gesundheitssprecher von SPÖ, FPÖ tun dies vorbehaltlos. Neos-Gesundheitssprecherin Fiona Fiedler ist "grundsätzlich dafür, Diskriminierung abzubauen und Aufklärung voranzutreiben", Gerichte würden den Stand der Wissenschaft aber schon jetzt berücksichtigen – "diese Forderung ist daher obsolet."

Die Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs verweist auf das Justizministerium. Dort werden die Forderungen der Aidshilfen aktuell geprüft, heißt es auf Nachfrage. Der grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner hat, laut Pressestelle seines Klubs, bereits einen Termin mit Andrea Brunner, Geschäftsführerin der Aids Hilfe Wien, vereinbart, um etwaige Verbesserungen zu diskutieren. (APA, red, 25.10.2021)