Bisher war es nicht erlaubt, im Falle eines Suizidwunsches Hilfe zu erhalten. Das wird sich ab kommendem Jahr ändern.

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Vor fast einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof eine bahnbrechende Entscheidung betreffend Sterbehilfe getroffen: Die Verleitung zum Suizid bleibt untersagt, die Beihilfe jedoch nicht. Darauf hat die Regierung nun reagiert und legte Pläne für eine Neuregelung der Sterbehilfe vor. Schon ab kommendem Jahr soll die gesetzliche Regelung für den sogenannten assistierten Suizid gelten. Für "Philippe Djian" ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung:

Diese Neuregelung sieht unter anderem vor, dass hilfeleistende Personen, also jene, die den assistierten Suizid begleiten, nicht strafbar gemacht werden können. Voraussetzung ist eine Sterbeverfügung, die von Personen errichtet werden kann, die an einer "schweren, dauerhaften Krankheit" leiden, deren Folgen die betroffene Person in ihrer "gesamten Lebensführung dauerhaft beeinträchtigt". Aber auch unheilbare und zum Tod führende Krankheiten fallen darunter, ebenso wie schwere psychische Erkrankungen. Das muss zweifach von ärztlicher Seite, im Zweifel auch von einer Psychiaterin, einem Psychiater oder Psychologinnen und Psychologen, beurteilt und abgesegnet werden. Liegt eine solche Verfügung vor, können die Betroffenen sowie berechtigte Personen ein tödliches Präparat aus der Apotheke holen, das von dem oder der Erkrankten selbst eingenommen werden muss. Klarerweise kann aber niemand zur Beihilfe am assistierten Suizid verpflichtet werden.

Können Sie sich vorstellen, nahestehenden Personen Sterbehilfe zu geben?

Wie stehen Sie der Neuregelung gegenüber? Haben Sie bereits Situationen mit Angehörigen erlebt, in denen Sie dankbar über eine derartige Regelung gewesen wären? Diskutieren Sie im Forum! (mawa, 25.10.2021)