Israel steht für die Behandlung palästinensischer NGOs in der Kritik.

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Genf – Die Uno-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet hat die Entscheidung der israelischen Regierung, sechs palästinensische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) als Terrororganisationen einzustufen, mit scharfen Worten verurteilt. Es handle sich um eine willkürliche Entscheidung und einen Angriff auf die Verteidiger von Menschenrechten, erklärte Bachelet am Dienstag.

Gegenseitige Kritik

Antiterrorgesetze dürften nicht angewandt werden bei "legitimen Aktivitäten zur Verteidigung der Menschenrechte und humanitärer Hilfe". Unter den betroffenen Organisationen seien "einige der wichtigsten Partner des Uno-Menschenrechtsbüros". Ihnen sowie Geldgebern und Mitarbeitern drohten durch die Entscheidung der israelischen Regierung vom Freitag "ernsthafte Konsequenzen". Ihre Arbeit, die für tausende Palästinenser von entscheidender Bedeutung sei, drohe "unterbrochen oder stark eingeschränkt zu werden"

Das israelische Verteidigungsministerium wirft den sechs Organisationen eine verdeckte Zusammenarbeit mit der radikalen Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) vor. Demnach flossen auch humanitäre Hilfsgelder aus Europa in die Aktivitäten der PFLP.

Betroffen von der Einstufung sind die Union der palästinensischen Frauenkomitees (UPWC), Addameer, Al-Hak, die Union der Komitees für landwirtschaftliche Arbeit (UAWC), das Bisan-Zentrum für Forschung und Entwicklung sowie die palästinensische Sektion von Defense for Children International (DCI-P).

Israel habe "keinen Beweis"

Das israelische Verteidigungsministerium erklärte, die sechs Organisationen bildeten ein Netzwerk, das verdeckt "im Namen der PFLP aktiv" sei, um deren "Aktivitäten zu unterstützen und ihre Ziele voranzubringen".

Bachelet erklärte, Israel habe "keinen Beweis" für seine Vorwürfe vorgelegt. "Sich vor der UNO oder einem anderen internationalen Organ für Menschenrechte einzusetzen, ist kein terroristischer Akt, die Frauenrechte in den besetzten Palästinensergebieten zu verteidigen, ist kein Terrorismus, und inhaftierten Palästinensern Rechtsbeistand zu leisten, ist kein Terrorismus", sagte sie.

Das Quasi-Verbot der Organisationen hatte bereits scharfe Kritik seitens der palästinensischen Autonomiebehörde sowie von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International ausgelöst. (APA, 26.10.2021)