Kontrolliert werden muss die ab 1. November geltende 3G-Pflicht am Arbeitsplatz von den Dienstgebern nur stichprobenartig.

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Wien – Ab November gilt für alle Dienstnehmer in Österreich, egal ob Arbeiter, Angestellte oder Beamte, 3G-Pflicht am Arbeitsplatz. Was bisher nur für die Gesundheitsbranche galt, ist in der Arbeitswelt künftig obligatorisch: Ohne zumindest getestet zu sein, darf niemand Büro- oder Betriebsgebäude betreten. Allerdings gibt es eine 14-tägige Übergangsfrist. Bis längstens 14. November reicht theoretisch das Tragen einer FFP2-Maske statt eines gültigen Covid-Testzertifikats oder Impfnachweises aus – sofern der Betriebsinhaber dies zulässt. Ab 15. November ist damit aber Schluss, dann können Strafen verhängt werden.

Frage: Fällt mit 3G am Arbeitsplatz die Maskenpflicht?

Antwort: Ja, Handelsangestellte müssen ab 1. November keine FFP2-Maske mehr tragen, die Kundschaft aber – abhängig von der Corona-Lage oder regionalen Vorgaben – schon, sie muss Maske tragen, wie in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln auch. Für Bedienstete im Gesundheitswesen bleibt der Mund-Nasen-Schutz obligatorisch.

Frage: Gibt es Ausnahmen von der 3G-Pflicht?

Antwort: Mitarbeiter, die pro Tag höchstens zwei physische Kontakte haben, die im Freien stattfinden, sind ausgenommen. Lkw-Fahrer, Förster und Angestellte im Homeoffice, also ohne Kontakt zu Kunden oder zu Kollegen in der Betriebsstätte, brauchen ebenfalls keinen 3G-Nachweis vorzulegen.

Frage: Wie lang gelten die Nachweise für Impfungen und Testungen?

Antwort: Über das G für geimpft verfügt, wer mit einem "zentral zugelassenen Impfstoff" – also nicht Sputnik – zweimal immunisiert wurde und wenn dies nicht länger als 360 Tage zurückliegt. Ebenso lang hält der Nachweis bei geimpften Genesenen und nach einer Auffrischung (dritter Stich). Bei Einmalimpfstoffen (zum Beispiel Johnson & Johnson) erlischt die Gültigkeit des Nachweises bereits nach 270 Tagen. Als genesen gilt, wer in den vergangenen 180 Tagen eine behördlich registrierte Corona-Infektion hatte, als Nachweis gilt auch der Absonderungsbescheid. PCR-Tests sind 72 Stunden gültig, Antigentests (auch Selbsttests) 24 Stunden. Antikörpertests gelten 90 Tage. Der Ninja-Pass gilt, wenn die Testintervalle unter der Woche eingehalten wurden, auch am Wochenende als 3G-Nachweis.

Frage: Wer trägt die Kosten für die regelmäßigen Covid-19-Tests?

Antwort: Die Tests zahlt nach wie vor der Staat, sie sind für Verbraucher kostenlos, und Unternehmen bekommen den Aufwand auch künftig refundiert. Letzteres war eine Bedingung der SPÖ für die Zustimmung. Arbeitnehmer sollten nicht wie in Italien selber für Tests zahlen müssen, um zur Arbeit kommen zu dürfen. Gesetzlich fixiert ist diese Zusage aber noch nicht. Zu diesem Zweck werde das Zweckzuschussgesetz novelliert, versichert man im Gesundheitsministerium.

Frage: Wer kontrolliert die Einhaltung?

Antwort: Der Betriebsinhaber und die Behörden, beide allerdings nur stichprobenartig oder in Schwerpunktaktionen. Flächendeckende Zutritts- oder sonstige Kontrollen sieht die Verordnung nicht vor. Allerdings sind die Arbeitnehmer verpflichtet, den 3G-Nachweis bei sich zu tragen, es sind also beide Seiten in der Pflicht. "Führt der Arbeitgeber mehr als Stichproben durch, dann kommen wir in den Bereich der "zustimmungspflichtigen Maßnahmen", warnt der ÖGB auf seiner Website. Das sind Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren. Diesen müsste der Betriebsrat zustimmen bzw. jeder einzelne Arbeitnehmer. "Kein Arbeitgeber kann von sich aus ständige Kontrollmechanismen einfach einführen", so der ÖGB.

Frage: Wird Zuwiderhandeln bestraft?

Antwort: Die angedrohten Strafen sind deftig, bis zu 3.600 Euro für den Dienstgeber, bis zu 500 Euro für Arbeitnehmer. "Auf Basis dieser Verordnung kann eine Strafe nicht eingehoben werden", ist der auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Roland Gerlach überzeugt. Denn die Verordnung ermächtige die Betriebsinhaber nicht zu flächendeckenden Kontrollen und verpflichte sie auch nicht dazu. Ein Dilemma stelle auch die Erfassung von 3G dar. Die Daten für Kontaktverfolgung sind zu erfassen, die personenbezogenen Gesundheitsdaten der Mitarbeiter hingegen sind tabu.

Frage: Wie lange gilt diese "3. Covid-19-Maßmnahmenverordnung"?

Antwort: Bis 30. November 2021. Das ist kein Schreibfehler, sondern laut Gesundheitsministerium Absicht. Danach werde die Verordnung – abhängig von der Corona-Lage – verlängert oder gegebenenfalls novelliert. Die Bestimmungen für Zusammenkünfte bei Gelegenheits- und Weihnachtsmärkten, Sportstätten oder Messen treten bereits am 28. November außer Kraft. (Luise Ungerboeck, Gabriele Scherndl, 27.10.2021)