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In der Vergangenheit hatte die Kommission versucht, Probleme wegen der Marktmacht der IT-Riesen mit Wettbewerbsverfahren in Griff zu bekommen.

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Brüssel – Die EU-Staaten haben sich offenbar auf ein weitreichendes Gesetz zur Regulierung der großen Online-Unternehmen verständigt. In der zuständigen Arbeitsgruppe des EU-Rats hätten sich die Vertreter der 27 Länder auf einen Text geeinigt, der sich im Wesentlichen an den Vorschlägen der EU-Kommission orientiere, berichtete die "Frankfurter Allgemeine" vom Donnerstag unter Berufung auf Diplomatenkreise und interne Dokumente.

Demnach sollen künftig knapp 20 Verhaltensweisen von Google, Amazon und anderen verboten werden.

Gesetzesänderungen vorgeschlagen

Die Kommission hatte im Dezember weitreichende Gesetzesänderungen vorgeschlagen, um die Marktmacht der großen Internet-Konzerne zu reduzieren. Teil dieses Pakets war ein Marktkontrollgesetz, Digital Markets Act (DMA) genannt. Demnach sollten für die größten Digitalkonzerne, die wegen ihres Umsatzes und ihrer Nutzerzahlen als "Gatekeeper" ("Torwächter") eingestuft werden, Sonderregeln gelten. Dazu gezählt werden rund zehn Konzerne, darunter Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft.

In der Vergangenheit hatte die Kommission vor allem versucht, Problemen wegen der Marktmacht dieser Unternehmen mit Wettbewerbsverfahren Herr zu werden. Die Verfahren dauern jedoch häufig sehr lange und die anschließenden Strafen gelten als kaum abschreckend angesichts der enormen Gewinne der Konzerne.

Richtungsweisende Wettbewerbsverfahren

Wie die "Frankfurter Allgemeine" nun berichtete, orientiert sich die Liste der zu verbietenden Verhaltensweise stark an laufenden und abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren. Google und Amazon soll zum Beispiel untersagt werden, eigene Dienste in ihren Suchergebnissen zu bevorzugen. Auch strenge Vorgaben von Apple und Google für Entwickler für Apps für ihre Smartphones könnten verboten werden.

Der in der Ratsarbeitsgruppe ausgearbeitete Text soll in den kommenden Wochen den Botschaftern und schließlich den zuständigen Ministern der Mitgliedsstaaten zur Annahme vorgelegt werden. (APA, 27.10.2021)