Der Bierwirt bei einem Prozess im vergangenen Jänner.

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Ende April dieses Jahres soll Albert L. seine langjährige Freundin Marija M. in ihrer Wohnung im Winarskyhof im 20. Bezirk erschossen haben. Die Staatsanwaltschaft Wien erhob nun Anklage wegen Mordes und schwerer Nötigung. Sein Mandant sei zum Zeitpunkt der Tat voller Berauschung gewesen und könne sich an nichts erinnern. "Es tut ihm furchtbar leid", sagt Anwalt Manfred Arbacher-Stöger. L. erlangte durch einen Prozess gegen die grüne Politikerin Sigrid Maurer als "Bierwirt" zweifelhafte Bekanntheit.

Dass der "Bierwirt" zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sei, das wurde per Gutachten bereits widerlegt. Auf dieses bezieht sich nun auch die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Eine "volle Berauschung" konnte nicht festgestellt werden. Eine über mehrere Stunden andauernde Amnesie, mit der sich der "Bierwirt" bisher rechtfertigte, wird angezweifelt. Laut Gutachten fand der Beschuldigte den Weg zum Tatort und gab gezielte Schüsse ab. All das dürfte gegen die angeführte Theorie sprechen.

Die Anklage gegen Albert L. teilt sich in zwei konkrete Stränge auf. Der Tatbestand der schweren Nötigung bezieht sich auf einen Vorfall am 23. April dieses Jahres, sechs Tage vor Marija M.s Tod.

Eine ernste Drohung

Damals sei der "Bierwirt" in Abwesenheit seiner Freundin in die Wohnung von Marija M. gekommen. Dort hätten sich nur die Eltern von M. sowie die gemeinsame Tochter aus der Beziehung befunden. "Auf der Suche nach seinem Mobiltelefon leerte der Angeklagte in der Wohnung mehrere Schachteln und Laden aus und versprühte Pfefferspray im Zimmer seiner Tochter, woraufhin diese zu weinen begann", heißt es in der Anklage.

Der Vater von M. habe Albert L. gebeten zu gehen, "dieser wollte aber unbedingt noch mit seiner Tochter sprechen". Der "Bierwirt" soll schließlich eine Waffe auf den Vater gerichtet und über ihn in die Wand geschossen haben. Die Kugel sei über dem Türstock eingeschlagen. Davor habe L. gedroht, M.s Eltern zu erschießen, wenn ihr Vater nicht weggehe und ihn nicht alleine mit seiner Tochter sprechen lasse.

Diesen Vorfall hatte die Familie zunächst nicht angezeigt. Marija M. habe sich danach aber von Albert L. getrennt, heißt es.

"Abnormität höheren Grades"

Am 29. April sei der 43-Jährige abermals in die Wohnung gekommen. An jenem Tag soll er Marija M. zunächst in den Oberschenkel und dann in den Kopf geschossen haben. "Der Angeklagte wusste, dass die Schüsse (...) zum Tod führen würden, und wollte das auch", lautet das Resümee der Anklage.

L. wird eine "kombinierte Persönlichkeitsstörung" attestiert. Hinzu kämen Verhaltensstörungen durch dessen Alkohol-, Drogen- und Medikamentenkonsum. In der Anklage ist von einer "seelisch-geistigen Abnormität höheren Grades" die Rede. Auch weil L. mit "hoher Wahrscheinlichkeit" weitere Taten wie die ihm vorgeworfenen verüben könnte, wird eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. (Jan Michael Marchart, 28.10.2021)