Das Urteil für Beate Zschäpe hieß lebenslänglich. Die Richter stellten eine besonders schwere Schuld fest, somit ist eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

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München – Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, zieht vor das deutsche Bundesverfassungsgericht. Eine Beschwerde dort sei am 20. September eingereicht worden, sagte ihr Anwalt Mathias Grasel am Donnerstag. Ziel der Beschwerde sei es, eine mündliche Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) zu erreichen. Der BGH habe eine neue Rechtsauffassung vertreten, als er die Revision von Zschäpe zurückgewiesen habe, sagte der Anwalt.

"Wir waren überrascht vom BGH, der eine jahrzehntealte Rechtsprechung zum Thema Mittäterschaft verlassen hat." Grasel verwies auf das "Interesse am Taterfolg", das der BGH als Begründung für die Mittäterschaft herangezogen habe. Die Verteidigung habe sich in dem schriftlichen Verfahren nicht zu diesem Thema äußern können.

Zudem erhoben die Verteidiger von Zschäpe eine sogenannte Anhörungsrüge beim BGH. Mit einer Entscheidung vor dem Verfassungsgericht sei frühestens in zwei Jahren zu rechnen, sagte Grasel.

Revision zurückgewiesen

Der BGH hatte die Revision gegen Zschäpe im August zurückgewiesen und das Urteil für rechtskräftig erklärt. Zschäpe wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Der rechtsextremistische Nationalsozialistische Untergrund (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet.

Die Haupttäter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nahmen sich 2011 bei einer Polizeikontrolle das Leben. Zschäpe selbst war den Ermittlungen zufolge nie an den Tatorten. Ihre Aufgabe war es, die Finanzen des NSU zu führen, für Alibis zu sorgen und die bürgerliche Fassade aufrechtzuerhalten. (APA, 28.10.2021)