Amazon bietet seine Plattform auch anderen Händlern an. Künftig haftet der Konzern für deren Verstöße gegen das Abfallrecht.

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Der Trend des Online-Shoppens hat sich in den letzten Jahren immer stärker bemerkbar gemacht und seit der Corona-Pandemie einen weiteren Aufschwung erlebt. Online einzukaufen ist praktikabel und in vielen Bereichen nicht mehr wegzudenken.

Aber es gibt auch Schattenseiten, die mit Online-Bestellungen und dem Versand einhergehen: Eine davon ist der Verpackungsmüll, der dabei entsteht. Ein neues Gesetz soll nun Abhilfe schaffen und Online-Plattformen stärker in die Pflicht nehmen.

Mit der Gesetzesnovelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen elektronische Marktplätze ab 2023 mehr Verantwortung übernehmen, wenn es um die Einhaltung der österreichischen Gesetze geht, die die Behandlung von Verpackungsmüll regeln. Schon jetzt ist in Österreich etwa in § 13a AWG vorgesehen, dass bestimmte Personen, die Verpackungen oder verpackte Waren erwerbsmäßig in Verkehr bringen, an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen müssen.

Verantwortung für Müll

Das bedeutet in aller Regel, dass sie mit einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem einen Vertrag abschließen, die in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen melden und die entsprechenden materialspezifischen Lizenztarife für deren Entsorgung bezahlen.

Dieses Konzept nennt man Entpflichtung. Es soll sichergestellt werden, dass Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren in den Verkehr bringen, für den anfallenden Müll Verantwortung übernehmen und einen Entsorgungsbeitrag leisten müssen.

Diese bereits bestehende Verpflichtung wurde bisher allerdings oft nicht eingehalten, weil vor allem Fernabsatzhändler aus dem EU-Ausland und aus Drittstaaten nicht an den Sammel- und Verwertungssystemen teilnehmen und keinen finanziellen Beitrag leisten.

Der Vertrieb der Waren erfolgt dabei regelmäßig über Handelsplattformen im Internet. Sie bieten Verkaufsmöglichkeit an, haben aber keine österreichische Niederlassung. Entsprechend schwierig gestaltet sich deshalb auch die Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber solchen Anbietern.

Handelsplattformen in der Pflicht

Die Konstellation und die damit verbundene Problematik sind seit längerem bekannt und wurden vom Handelsverband im Zuge der Gesetzwerdung erneut aufgezeigt. Die Diskussion darüber führte zu dem nunmehr vorliegenden Vorschlag einer gesetzlichen Neuregelung in § 12c AWG.

Künftig sollen nicht mehr nur die Fernabsatzhändler selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für Verpackungsmüll verantwortlich sein. Auch die Betreiber der Online-Handelsplattformen, die durch ihr Angebot die Möglichkeit des Onlinehandels schaffen, werden in die Pflicht genommen.

Handelsplattformen müssen in den Verträgen mit den jeweiligen Händlern künftig sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben zu Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten. Tun sie das nicht, müssen sie von der Nutzung der Online-Plattform ausgeschlossen werden.

Die Konsequenzen sind vor allem für Händler, die ihre Produkte hauptsächlich online anbieten möchten, durchaus unangenehm, weil sie ihrer Vertriebsmöglichkeit beraubt werden. Sofern der Betreiber der Online-Handelsplattformen der Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Verhängung einer Verwaltungsstrafe zwischen 450 und 8400 Euro vorgesehen.

Strafen zu niedrig?

Der Gesetzesentwurf und die neue Regelung sind ein wichtiger und positiver Schritt zur Müllverminderung. Die bei Verstößen vorgesehenen Verwaltungsstrafen dürften für große Online-Handelsplattformen allerdings zu gering sein. Plattformen wie Amazon, Wish oder Aliexpress werden sich von den geplanten Strafhöhen wohl kaum beeindrucken lassen.

Dazu kommt, dass die Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland grundsätzlich schwierig ist. Anders sieht es für österreichische Handelsplattformen wie willhaben.at aus. Sie müssen bei der Kooperation mit Händlern in den Verträgen künftig genauer auf die Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen achten. (Eva Erlacher, 2.11.2021)