Ein Rechtsstreit begleitet die zweite Staffel von "Tiger King", die am 17. November online gehen soll.

Foto: Netflix

Los Gatos/Wien – Tierrechtsaktivistin Carole Baskin, bekannt aus der Netflix-Serie "Tiger King", verklagt den Streaminganbieter sowie die Produktionsfirma für ihre Darstellung im Trailer zu "Tiger King 2". Die Großkatzenhalterin Baskin habe entsprechende Gerichtsdokumente eingereicht, berichten US-Medien. "Tiger King" hatte von Baskins Dauerfehde mit dem Privatzoobetreiber Joe Exotic erzählt und die Aktivistin damit international bekannt gemacht.

Die von Baskin und ihrem Ehemann unterzeichneten Freigabeformulare bezögen sich nur auf die ursprüngliche Dokumentation, zitierte das Branchenblatt "Variety" aus den Gerichtsdokumenten. "Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass Royal Goode Production die Rechte für Fortsetzungen, die Rechte für die Erstellung abgeleiteter Werke des Films oder zusätzliche Staffeln oder Episoden gewährt werden", heißt es in der Klage. Den Dokumenten zufolge fordern die Baskins daher, dass Netflix und Royal Goode Productions jegliches Filmmaterial von ihnen aus "Tiger King 2" entfernen.

Wegen Mitwirkung angefragt

"Wir haben Goode und Chaiklin gegenüber sehr deutlich gemacht, dass wir weder den Wunsch noch die Absicht haben, an "Tiger King 2" beteiligt zu sein", teilte Howard Baskin dem Magazin "People" mit. Die Filmemacher Eric Goode und Rebecca Chaiklin hatten demnach zuvor die Mitwirkung des Ehepaars an der Fortsetzung angefragt.

Die Serie "Tiger King: Murder, Mayhem and Madness" über exzentrische Großkatzenliebhaber hatte sich beim Streamingdienst Netflix innerhalb kürzester Zeit zu einem Riesenhit entwickelt. Die Fortsetzung soll am 17. November erscheinen.

In der True-Crime-Miniserie waren mehrere Inhaber von Privatzoos in den USA vorgestellt worden, die Tiger und Löwen unter fragwürdigen Bedingungen züchten und halten. Im Mittelpunkt stand dabei der "Tiger King" Joe Exotic, der einen Mörder angeheuert haben soll, um Baskin umzubringen. Exotic sitzt dafür mittlerweile im Gefängnis. (APA, dpa, 2.11.2021)