Die Anklagebehörde beruft gegen den Freispruch Christian Pilnaceks.

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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen den Freispruch für Christian Pilnacek, den Richterin Julia Matiasch am Mittwoch am Straflandesgericht Wien verkündet hat, Berufung eingelegt. Das sagte ein Behördensprecher dem STANDARD auf Anfrage.

In der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben – sie hätte dafür drei Tage Zeit gehabt. Wie es nun weitergeht: Nach der schriftlichen Ausfertigung des Urteils wird die Staatsanwaltschaft, die den Strafantrag gestellt hatte, ihre Berufung samt Begründung schriftlich ausführen. Als Nächstes wird der Beschuldigte eine Gegenäußerung dazu erstatten – und dann ist das Oberlandesgericht Wien am Zug.

Keine Gefährdung

Pilnacek hatte in der Verhandlung zwar eingeräumt, einer "Kurier"-Journalistin Informationen gegeben zu haben (es ging um die Anzeige der WKStA gegen eine "Presse"-Journalistin und das Vorhaben der Staatsanwaltschaft, keine Ermittlungen einzuleiten) – er habe damit aber keinerlei Interessen oder Rechte verletzen wollen und auch keine sofortige Berichterstattung gewollt. Das Gegenteil sei der Fall gewesen.

Die Richterin sah zwar die Weitergabe eines Geheimnisses als gegeben an – aber keine strafbare, weil dadurch weder öffentliche noch private Interessen gefährdet worden seien. Für Pilnacek gilt die Unschuldsvermutung. (Renate Graber, 4.11.2021)