Einem Kärntner Zahnarzt wurde wegen mutmaßlicher Körperverletzung und Betrugs der Prozess gemacht.

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Graz – Ein ungewöhnliches Ende hat die Verhandlung gegen einen Kärntner Zahnarzt am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht genommen: Obwohl dem Mediziner Körperverletzung und schwerer gewerbsmäßiger Betrug in zahlreichen Fällen vorgeworfen wurden, entschied der Richter, dass in diesem Fall eine Diversion möglich sei. Der 63-Jährige soll nichtindizierte medizinische Behandlungen vorgenommen und mit der Krankenkasse falsch verrechnet haben.

Zu Beginn meinte Richter Andreas Lenz: "Es ist völlig unklar, wie lange das dauert." Zur Vorsicht hatte er zahlreiche Schöffen bestellt, die dann recht bald wieder gehen konnten. Über sein Vermögen und seine Schulden wollte der Angeklagte keine Auskunft geben. Staatsanwältin Cornelia Koller führte aus, dass er vermutlich ab Mai 2009 unnötige Behandlungen wie Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und "Flap-Behandlungen", bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird, vorgenommen habe, "nur um sie verrechnen zu können".

Unerbrachte Leistungen

Außerdem stellte er der Krankenkasse teurere Behandlungen oder auch Privatleistungen, die die Patienten selbst hätten zahlen müssen, in Rechnung. Mitunter kassierte er auch Geld für Leistungen, die er gar nicht erbracht hatte, so die Anklägerin. Der Schaden bei diesem Faktum beträgt mindestens 52.000 Euro. Es hatte über 300 Anzeigen gegeben, 75 Fälle wurden schließlich überprüft: "Bei 61 davon wurden falsche Abrechnungen festgestellt", listete Koller auf. Da die Behandlungen aus Sicht des Sachverständigen teilweise unnötig waren, wurden sie von der Staatsanwaltschaft als Körperverletzungen angesehen.

Der Angeklagte gab sich wortkarg: "Ich bin zu einer diversionellen Einigung bereit, ansonsten mache ich von meinem Schweigerecht Gebrauch", war alles, was ihm der Richter entlocken konnte. Die Staatsanwältin erteilte keine Zustimmung zur Diversion, da es aus ihrer Sicht keine Übernahme der Verantwortung gab. Außerdem bestehe zwischen Arzt und Patient ein besonderes Vertrauensverhältnis. Trotzdem entschied der Richter, dass die Sache aus seiner Sicht mit einer Geldbuße, der Schadenswiedergutmachung und der Zahlung der Prozesskosten erledigt sei. Konkrete Summen nannte er nicht, der Zahnarzt werde "ein schriftliches Anbot" bekommen und hat dann vier Wochen Zeit, die Bedingungen zu erfüllen. Da sich die Staatsanwältin dagegen aussprach, ist mit einem Einspruch zu rechnen. Die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig. (APA, 4.11.2021)