Ab Montag gilt in Österreich in fast allen Lebensbereichen die 2G-Regel.

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Wien – 3G war einmal, 2,5G galt vielerorts auch schon. Jetzt ist ganz Österreich bei 2G angekommen. Das heißt, dass für fast alle Lebensbereiche der Corona-Status "Geimpft oder genesen" die Voraussetzung ist, um mitmachen oder überhaupt hinein zu dürfen. Mehr oder weniger nur noch in den Handel oder zur Arbeit kann man auch mit einem Test oder ohne G. Was bedeutet das konkret? An der entsprechenden Verordnung wird am Wochenende zwar noch gearbeitet, die Stoßrichtung der neuen Regeln ist aber schon vorab recht klar.

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Frage: Was gilt als 2G?

Antwort: Als "genesen" dürfte wie bisher gelten, wer vor nicht mehr als sechs Monaten eine Covid-Erkrankung hinter sich gebracht hat. Als "geimpft" gelten Personen, deren zweite Immunisierung mit dem Vakzin von Pfizer/Biontech, Moderna oder Astra Zeneca nicht mehr als neun Monate zurückliegt. Für Kurzentschlossene, die die neue 2G-Vorschrift zum Anlass nehmen, sich doch impfen zu lassen, gibt es eine Übergangsfrist. Wer sich jetzt impfen lässt, kann mit einem PCR-Test vier Wochen lang auch 2G-Bereiche besuchen. Danach muss aber der zweite Stich erfolgen. Eine weitere Sonderregel gilt für jene, die mit dem ursprünglich als Einmal-Impfstoff konzipierten Vakzin von Johnson&Johnson immunisiert wurden. Sie müssen bis 2. Jänner nachimpfen, sonst erfüllen sie ab dann 2G nicht mehr.

Frage: Für wen gilt 2G?

Antwort: Unter die 2G-Regeln fallen alle Personen, für die eine reguläre Impf-Möglichkeit besteht. Das sind alle ab zwölf Jahren, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen möglich ist.

Frage: Wo gilt 2G?

Antwort: 2G gilt überall, wo bisher 3G gegolten hat. Das bedeutet, man kann etwa in Kinos, Theater, Konzerte oder zu Sportveranstaltungen nur noch, wenn man geimpft oder genesen ist. Grundsätzlich ist die 2G-Grenze für Veranstaltungen ab 25 Personen konzipiert. Aber auch beispielsweise in der Gastronomie oder bei der Nutzung der Hotellerie wird 2G zum Muss. Der Wintertourismus soll so komplett nach diesen Regeln ablaufen.

Frage: Wohin kommt man noch mit 3G oder ohne alles?

Antwort: Getestet kann man noch zur Arbeit. Dabei werden auch noch die weniger effektiven Antigen-Tests anerkannt, was vor allem der mangelnden Verfügbarkeit in ländlichen Regionen geschuldet ist. Bei einem entsprechenden Ausbau könnte zu einem späteren Zeitpunkt ein PCR-Test das Mindestmaß sein. Ernst gemacht wird mit 3G am Arbeitsplatz Mitte des Monats. Offen für Ungeimpfte und noch nicht Erkrankte ist weiter der Handel, also Supermärkte, natürlich auch Apotheken, also Geschäfte, die unabdingbare Produkte für den Alltag verkaufen.

Frage: Wo ist eine Maske anzulegen?

Antwort: Generell gilt: FFP2. Die Maske ist (abgesehen von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen) im Handel sowie in Museen und Bibliotheken zu tragen. Dabei gilt jetzt im ganzen Land wie schon länger in Wien eine FFP2-Maske als Voraussetzung.

Frage: Was passiert mit den Ausreisekontrollen?

Antwort: Die Ausreisekontrollen aus den Bezirken werden gestrichen. Das ist der starken Ausbreitung der Infektionen geschuldet, die diese Maßnahmen z.B. in Oberösterreich mehr oder weniger sinnlos gemacht hat. Eigentlich sollte sie dazu dienen, dass sich die Infektionen aus einem bestimmten Bezirk nicht in die Nachbarregionen verbreiten. In Oberösterreich wären mit Schlag Mitternacht seit heute, Samstag, 13 von 18 Bezirken zu kontrollieren gewesen. Die Umkehraufzählung ist hier einfacher: Nicht von der Ausreisekontrollregelung betroffen, weil die Infektionszahlen entsprechend niedriger sind, waren zuletzt Linz-Stadt, Linz-Land, Wels-Stadt, Urfahr-Umgebung und Eferding.

In Niederösterreich sind aktuell Ausreisekontrollen, für die die 3G-Regel gilt, in sechs Bezirken (darunter die Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs) verordnet und wurden am Samstag auch nach wie vor überprüft. "Wir gehen davon aus, dass wir ab Montag nicht mehr kontrollieren", sagte Raimund Schwaigerlehner von der Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage.

In Tirol fielen die Bezirke Reutte und Landeck unter die Hochrisikogebietsregeln mit Ausreisekontrollen.

Frage: Ändert sich für die Schulen irgendetwas?

Antwort: Nein. Sie waren schon bisher, wie es im Bildungsministerium heißt, ein "eigener Regelkreis" mit einem umfangreichen PCR-Testsystem, das auch nach den Herbstferien fortgesetzt wurde – mit dem Ergebnis, dass am Freitag aus der PCR-Testung am Mittwoch und Donnerstag österreichweit 2326 positive Tests ermittelt wurden. Die Steigerung im Vergleich zur letzten Woche Schulbetrieb vor den Ferien, die vom Nationalfeiertag bis Allerheiligen dauerten, als drei Tests pro Woche durchgeführt wurden, fällt jedenfalls deutlich aus: Damals haben insgesamt 1400 PCR-Tests angeschlagen.

"Alle Schülerinnen und Schüler, die nun positiv getestet wurden, haben sich in den Herbstferien angesteckt. Durch das systematische Testsystem an den Schulen wurden sie entdeckt und konnten so aus einer möglichen Infektionskette genommen werden", sagte Bildungsminister Heinz Faßmann dazu.

Gleichzeitig appellierte er an die Schülerinnen und Schüler, Impfangebote zu nutzen. Jenen, die noch überlegen, empfahl er die neue Webinar-Reihe "Breaking the Wave", veranstaltet vom Jugendrotkreuz, in der Experten Fragen rund um die Impfung beantworten und so bei einer qualifizierten Entscheidung helfen. (Lisa Nimmervoll, APA, 6.11.2021)