Großflächige Waldbrände wie jener im Rax-Gebiet sind in Österreich die absolute Ausnahme. In Zukunft könnte sich das allerdings ändern.

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Rund 150 Hektar Wald brannten in den vergangenen Wochen im niederösterreichischen Rax-Gebiet ab – eine Fläche so groß wie 210 Fußballfelder. Erst vergangenen Samstag gab die Feuerwehr offiziell "Brand aus", für eine Bilanz ist es daher sicherlich zu früh. Abseits der ökologischen werden sich aber auch rechtliche Fragen stellen. Wer haftet für die Schäden, die im Wald entstanden sind? Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes?

Großbrände wie jener an der Rax sind in Österreich – zumindest bisher – die absolute Ausnahme. An sich sind Waldbrände hierzulande aber nicht unüblich, erzählt Felix Montecuccoli, Präsident der Land & Forst Betriebe Österreich. Jährlich finden rund 160 bis 180 Brände statt. Tendenz: stark steigend. Derzeit brennt es rund dreimal so häufig wie noch vor zehn Jahren.

Die Ursachen für Waldbrände sind vielseitig, in den allermeisten Fällen werden sie aber von Menschen ausgelöst. "Entzündungen durch Blitzschläge kommen vor. Das ist aber die absolute Ausnahme", sagt Montecuccoli. "Zumeist sind es Unachtsamkeiten. Etwa Lagerfeuer, Glas- oder Blechmüll, der Sonnenlicht bündelt, oder weggeworfene Zigaretten."

Ermittler können laut Montecuccoli zumeist die Ausgangsstelle des Brandes finden. Die tatsächlichen Verursacher werden allerdings nur selten überführt. Falls doch, drohen nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Konsequenzen.

Unbegrenzte Haftung

Denn wer fahrlässig einen Waldbrand verursacht, haftet privat für den Schaden – und zwar unbegrenzt. "Das ist ein Fall für die klassische zivilrechtliche Verschuldenshaftung", sagt Andreas Kletečka, Professor für Zivilrecht an der Universität Salzburg. "Immer dann, wenn ich sorgfaltswidrig fremdes Eigentum schädige, hafte ich dafür."

Das gelte auch für jemanden, der im Wald einen Zigarettenstummel wegwirft und dadurch einen Waldbrand auslöst. Die Haftung ist nach oben hin nicht gedeckelt. Verursacher, die vom Waldeigentümer in Anspruch genommen werden, haften mit ihrem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall müssen sie Privatkonkurs anmelden.

Die Haftung umfasst nicht nur den Schaden im Wald selbst, sondern auch den finanziellen Aufwand für den Feuerwehreinsatz. Die Forstausführungsgesetze der Länder sehen vor, dass Kosten, die aus der Bekämpfung von Waldbränden entstehen, zunächst vom Staat getragen werden.

Darunter fallen etwa Auslagen für Sprit, Löschmittel oder Schäden, die bei einem Einsatz an Fahrzeugen und anderen Ausrüstungsgegenständen entstehen. Wird der Brandverursacher ausgeforscht, kann sich die Republik Österreich an ihm regressieren – also Kostenersatz für den Aufwand verlangen.

Die Rechtsgrundlage ist in diesem Fall aber eine andere, erklärt Kletečka. "Die Feuerwehr ist so etwas wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag. Sie wird nicht vom Schädiger bezahlt, schränkt aber dessen Haftung ein." In der Praxis stützt man sich zum Beispiel bei Einsätzen eines Rettungshubschraubers auf diese Rechtsgrundlage.

Dass den Waldeigentümer eine Mitschuld trifft, weil er etwa Bäume pflanzt, die anfälliger für Brände sind, hält Kletečka für ausgeschlossen. "Ich darf meinen Wald so bestocken, wie ich will. Das ist meine freie Entscheidung." Auch jemand, der sich ein teures Auto kauft, sei nicht dafür verantwortlich, dass der Schaden bei einem Verkehrsunfall größer ist, sagt Kletečka.

Staatliche Unterstützung

Da Brandverursacher meist nicht gefunden werden und in den seltensten Fällen den gesamten Schaden tragen können, spielen in der Praxis Waldbrandversicherungen eine wichtige Rolle. "Die Betriebe sind fast alle versichert", sagt Montecuccoli. Verursacher sind dadurch aber nicht aus dem Schneider: Übernimmt die Versicherung den Schaden, geht auch der Ersatzanspruch auf sie über.

Einen Teil der Kosten für Waldbrandversicherungen übernimmt der Staat. Die Regelung wurde in den 1970er-Jahren eingeführt, als Österreich die freie Begehbarkeit der Wälder gesetzlich verankerte. Die Eigentümer befürchteten eine Zunahme an Bränden. Als "begleitende Maßnahme" habe man deshalb beschlossen, den Waldbesitzern bei der Versicherung unter die Arme zu greifen, erzählt Montecuccoli.

Entscheidend seien jedenfalls Maßnahmen zur Prävention. Waldbesitzer sollten Straßen und Wasserstellen zur Verfügung stellen. Das erleichtere die Brandbekämpfung. Feuerwehren müssen vermehrt mit Spezialgerät ausgestattet werden. Besonders wichtig sei Aufklärung und Kommunikation, sagt Montecuccoli. "Wir müssen über Waldbrände sprechen." (Jakob Pflügl, 8.11.2021)