Richard Seeber, ehemaliger ÖVP-EU-Mandatar, wurde im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: APA/EXPA/Erich Spieß

Innsbruck – Der Prozess gegen den ehemaligen Tiroler EU-Abgeordneten Richard Seeber (ÖVP) und seinen früheren Berater, denen schwerer Betrug vorgeworfen wurde, endete am Montag mit – noch nicht rechtskräftigen – Freisprüchen. Der Schöffensenat am Innsbrucker Landesgericht sah die Vorwürfe als nicht erwiesen an, wenngleich der Vorsitzende, Richter Andreas Mair, in seiner Urteilsbegründun

g festhielt: "Es ist kein Freispruch ohne Zweifel, sondern einer, der vieles offen lässt." Doch Angeklagte müssen sich vor Gericht nicht "freibeweisen", wie Mair betonte.

Seeber war beschuldigt worden, zwischen 2006 und 2010 Scheinrechnungen seines damaligen externen Beraters und dessen Tochter in Höhe von rund 400.000 Euro gestellt zu haben. Seeber wies die Vorwürfe stets zurück und hatte sich beim Auftauchen derselben vor mittlerweile acht Jahren um eine rasche Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter bemüht, um für Aufklärung der Causa zu sorgen. Die EU wurde im Verfahren als Privatbeteiligte von einem zweiten Staatsanwalt vertreten. Bei einer Hausdurchsuchung bei Seeber wurde nichts gefunden, das die Beratertätigkeit des mitangeklagten 65-jährigen Rumänen belegen konnte. Das wertete die Anklagevertretung als Beleg für den Betrug und plädierte daher für Schuldsprüche.

Freisprüche im Zweifel

Es gebe viele Vorgänge, die "hinterfragenswürdig" seien, stellte das Gericht fest. Doch es sei kein ausreichender Beweis gewesen, dass etwa die gestellten Rechnungen zum Teil gleichlautend waren. Außerdem habe es zwischen den Mitarbeiterinnen, die Seeber angezeigt hatten, eine "Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses" gegeben, stellte der Schöffensenat fest. Seeber habe gut dargelegt, warum er einen Berater gebraucht habe und sich nicht auf seine Assistentinnen und Assistenten verlassen konnte.

Der mitangeklagte Berater wurde ebenfalls im Zweifel freigesprochen. Dieser habe sich in seiner Vernehmung noch an einzelne Berichte erinnern können, die er erstellt hatte. "Man hatte nicht den Eindruck, dass er mit etwas konfrontiert wird, von dem er noch nie was gehört hat", sagte der Richter. Gegen Seeber sprachen die Mutmaßungen der Assistenten, dass da etwas nicht mit rechten Dingen zugehen würde. Mair fasste am Ende der Urteilsbegründung zusammen: "Ein etwas schaler Nachgeschmack, der aber nicht zu Lasten des Angeklagten gehen kann." Der Oberstaatsanwalt sowie der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. (APA, ars, 8.11.2021)