Franz Ruf ist Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit.

Foto: imago images/SEPA.Media

Seit Montag gelten wieder schärfere Corona-Regeln. So gilt die FFP2-Masken-Pflicht wieder bundesweit, zudem wird an vielen Orten 3G zu 2G. Ins Kino, zum Friseur oder in die Gastro kommt man nur mehr, wenn man nachweisen kann, dass man geimpft oder genesen ist. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat angekündigt, die Einhaltung der neuen Regeln auch verstärkt von der Polizei überprüfen zu lassen.

Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Franz Ruf, erläuterte am Montagabend in der "Zeit im Bild 2", wie die Polizei diese Kontrollen im Detail durchführen wird. Er betonte erneut, dass der Kontrolldruck im Vergleich zu bisher "deutlich gesteigert" werden solle, und zwar analog dazu, wie die Infektionszahlen steigen. Die Landespolizeidirektionen seien bereits angewiesen worden, entsprechende Schwerpunktkontrollen zu planen. Auf eine genaue Zahl an geplanten Kontrollen – derzeit gibt es etwa 1.500 pro Tag – wollte Ruf sich aber nicht festlegen. Zwanzig Prozent des Personals seien jedenfalls derzeit für die Pandemiebekämpfung im Einsatz.

Eigene Gruppe

Man habe in letzter Zeit zudem feststellen können, dass es im Bereich der organisierten Kriminalität zu immer mehr Fälschungen von Zertifikaten (etwa von Impf- oder Genesungsnachweisen) komme. Durch die 2G-Regel rechnet Ruf nun mit einem Anstieg, weshalb eine eigene Ermittlungsgruppe im Bundeskriminalamt eingerichtet wurde. Man schaue bei herkömmlichen Ermittlungen auch genau hin, betonte Ruf. Kürzlich habe man etwa bei einem Einbrecher zehn derartige Zertifikate sichergestellt: "Es handelt sich um kein Kavaliersdelikt, hier wird sofort strafrechtlich ermittelt."

Schwerpunktmäßig werde vor allem dort kontrolliert, wo die Behörden einen "starken Verdacht" hegen, dass Regeln nicht eingehalten werden könnten. Das betreffe sowohl die Gastronomie als auch andere Bereiche. Seiner Erfahrung nach werde im Gasthaus jedenfalls auch von den Mitarbeitern "genau nachgeschaut", samt Scannung des Zertifikats und Ausweiskontrolle.

Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel bestehen. Auf die Frage, wie es mit Kontrollen in den Betrieben aussehe, meinte Ruf: "Das ist nicht unser Ziel. Wir sind im öffentlichen Bereich tätig." Betriebe seien nicht die Aufgabe der Polizei. Man unterstütze die Gesundheitsbehörden, sei aber eben für den öffentlichen Bereich zuständig. In einem Kino oder einem Lokal sei hingegen ein "öffentlicher Charakter" gegeben.

Polizei als Unterstützung der BH

Gesetzlich ist die Lage dazu klar: Laut Covid-19-Maßnahmengesetz ist die Polizei quasi die Verstärkung der Bezirksverwaltungsbehörden. Das heißt, sie kann auf deren Ersuchen Betriebsstätten und Arbeitsorte betreten, besichtigen "sowie in alle Unterlagen, die mit der Einhaltung von Betretungsverboten, Voraussetzungen und Auflagen nach diesem Bundesgesetz (...) stehen" Einsicht nehmen und Beweismittel sichern. "Die Polizei hat da ein sehr umfassendes Recht", sagt Verwaltungsjurist Peter Bußjäger. Und zwar nicht nur das Recht, sondern sogar eine "Unterstützungspflicht", wie es im Gesetzestext heißt.

"Was freilich vorliegen muss", sagt Bußjäger, "ist, dass die Polizei von den Bezirksverwaltungsbehörden geschickt werden muss, sie hat nicht selbstständig tätig zu werden". In letzter Konsequenz allerdings obliege es dem Direktor der Landespolizei, "zu sagen, wo er seine Leute hinschickt". Man müsse "beschränkten Ressourcen schon Rechnung tragen", sagt Bußjäger.

Weitere Verschärfungen

Der kürzlich von der Regierung präsentierte Stufenplan sieht noch weitere Verschärfungen für Ungeimpfte vor. Ab Stufe 5 und 600 belegten Intensivbetten soll es Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Das könne durchaus zu einem "Überprüfungsproblem" führen, weil die Exekutive ja nicht dauernd präsent sein könne, meinte dazu der Verfassungsjurist Peter Bußjäger. Denkbar sei jedenfalls, dass man den grünen Pass bei sich haben müsse, wenn man die Wohnung verlässt.

Auch Ruf spricht von einer "großen Herausforderung", die derartige Kontrollen mit sich brächten. Deshalb sei bereits ein eigener Stab im Innenministerium eingerichtet worden, in dem man sich auf "Szenarien vorbereitet", wiewohl man hoffe, dass man davon noch "weiter weg" sei. Man werde entsprechende Regelungen jedenfalls bekanntgeben, wenn es so weit sei.

Gegen die neuen Maßnahmen regt sich auch Protest aus der Szene der Impfgegner, die bereits jetzt vereinzelt Kundgebungen abhalten. Nun will auch die FPÖ wieder auf die Straße gehen. So hat FPÖ-Chef Herbert Kickl eine Demonstration "für Freiheit, Menschenwürde, Gesundheit und gegen Diskriminierung und Zwang" angekündigt. Der Protest solle in den kommenden Wochen stattfinden. Die FPÖ war bereits Anfang des Jahres einmal als Veranstalterin einer Demo gegen Corona-Schutzmaßnahmen aufgetreten, damals konnten gemeinsam mit anderen Gruppen trotz Verbots 10.000 Personen mobilisiert werden. Seither ist die Teilnehmeranzahl derartiger Demos jedoch gesunken. (Vanessa Gaigg, Gabriele Scherndl, 9.11.2021)