Wien – Der Österreichische Presserat hat seine Zuständigkeit auf nichtkommerzielle Rundfunksender ausgeweitet. Freie Radio- und Fernsehsender können sich somit ab sofort freiwillig der Selbstkontrolle des Organs unterziehen und den Ehrenkodex für die österreichische Presse anerkennen. Ermöglicht hat dies am Mittwoch eine Änderung der Statuten und der Verfahrensordnung durch den Trägerverein.

Für einen nichtkommerziellen Rundfunksender ist der Presserat künftig nur dann zuständig, wenn dieser die Übernahme der Selbstkontrolle durch den Presserat beantragt und die Anerkennung des Ehrenkodex zusichert. Für Dieter Henrich, Präsident des Trägervereins, ist die Öffnung "ein sehr positives Signal". "Durch die Anerkennung des Ehrenkodex haben diese Sender nun die Möglichkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihren Willen zur journalistischen Qualitätssicherung zum Ausdruck zu bringen", wurde er in einer Aussendung zitiert. Auch die Geschäftsführerin des Verbands Freier Rundfunk, Helga Schwarzwald, zeigte sich erfreut darüber, dass Mitglieder nun die Möglichkeit haben, ihre "hohen medienethischen Standards auch gegenüber dem Presserat unter Beweis zu stellen". Gemeinsam könne man so ein wichtiges Zeichen setzen.

Ausweitung der Zuständigkeit

Bisher war der Presserat ausschließlich für periodische Druckwerke und damit etwa Zeitungen und Zeitschriften als auch deren "ergänzende Medien" wie Onlinenachrichtenseiten zuständig. Manche Medien erkennen die Schiedsgerichtsbarkeit des Selbstkontrollorgan jedoch nicht an und ignorieren gegen sie gerichtete Entscheidungen.

Auch jene Nachrichtenunternehmen, die den Presserat anerkennen, müssen nur im Falle eines Beschwerdeverfahrens eine allfällige Entscheidung des Selbstkontrollorgans abdrucken. Das kommt jedoch selten vor, da sich hierfür eine von der Berichterstattung direkt betroffene Person an den Presserat wenden muss. Viel häufiger sind selbstständige Verfahren gegeben. Dabei kann sich jeder an das Organ wenden – etwa Leserinnen oder Leser eine Beitrags. Im Falle einer Rüge sind betroffene Medien aufgerufen, freiwillig über die Entscheidung zu berichten. (APA, 11.11.2021)