EU-Recht, Europäische Menschenrechtskonvention, Genfer Flüchtlingskonvention: All diese Regelwerke definieren den Schutz von Asylsuchenden für EU-Staaten. Diese Gesetze werden regelmäßig hinterfragt – von politischen Akteuren, die Zuwanderung für ein Grundübel der Menschheit halten. Mit dem Jahr 2015, dem Jahr der großen Fluchtbewegungen, haben sich diese Angriffe verstärkt.

Bild nicht mehr verfügbar.

An der polnischen Grenze zu Belarus werden Menschen mit Gewalt zurückgedrängt und die wird EU nicht ins Grenzgebiet gelassen.
Foto: REUTERS/BelTA

Doch es wäre ein äußerst schwieriges Unterfangen, diesen Gesetzen abzuschwören. Also versucht man, sie zu umgehen oder zu ignorieren: Italien etwa kooperiert mit dubiosen libyschen Milizen, damit diese Menschen im Mittelmeer abfangen. Ungarn führt seit längerem illegale Abschiebungen nach Serbien durch – sogenannte Pushbacks. Kroatien und Griechenland greifen mittlerweile zum gleichen Mittel, vereinzelt auch Österreich, wie das Landesverwaltungsgericht Steiermark im Sommer im Fall eines Marokkaners festhielt. Doch während das alles noch mehr oder weniger heimlich vonstattenging, agiert Polen aktuell unverhohlen an der belarussischen Grenze: Menschen werden mit Gewalt zurückgedrängt, die EU gar nicht ins Grenzgebiet gelassen.

Das alles ist Folge einer Union, die in dieser Frage gespalten ist. Sie überlässt das Feld jenen, die auf geltendes Recht pfeifen und das Recht des Stärkeren postulieren. Und wenn der EU nicht schleunigst etwas einfällt, sind die Rechte von Asylsuchenden in Europa dem baldigen Tode geweiht. (Kim Son Hoang, 11.11.2021)