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Nach 14 Jahren Ermittlungen im Fall des ehemaligen Fußball-Bundesligaklubs GAK wird ab 20. Dezember nun im Grazer Straflandesgericht verhandelt. Von der Verdächtigungen gegen rund zwei Dutzend Personen ist nur eine Anklage gegen eine ehemalige Buchhalterin übriggeblieben. Ihr wird Abgabenverkürzung und Betrug vorgeworfen, hieß es seitens des Gerichts.

Der Fall war zunächst fast acht Jahre lang in Graz betreut worden, 2016 übernahm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den umfangreichen Akt. Es traten immer wieder Verzögerungen auf, weil mehrere Male der Gutachter gewechselt werden musste. Im Vorjahr wurde schließlich entschieden, keine Anklage gegen die drei Ex-Präsidenten Rudi Roth, Stephan Sticher und Harald Fischl zu erheben, auch gegen weitere Personen wurde das Verfahren eingestellt.

Übrig blieb eine ehemalige Buchhalterin, die nun vor Weihnachten vor Gericht steht. Ihr wird Abgabenverkürzung und zum Teil schwerer Betrug vorgeworfen. Wie auch schon beim Verfahren gegen den SK Sturm sollen auch beim GAK Eintrittskartenerlöse unterschlagen worden sein, um die Schwarzzahlungen an die Spieler zu finanzieren.

Als Zeugen sind unter anderem die drei ehemaligen Präsidenten geladen. Der Prozess wurde auf vier Tage anberaumt, ein Urteil wurde für 23. Dezember avisiert. (APA, 12.11.2021)