Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Hirschfänger ist ein traditioneller Bestandteil der bayrischen Tracht. Zur Oktoberfestzeit schmücken sich manchmal auch Städter damit, was zum Fall für das Strafgericht werden kann.

Foto: AP / Diether Endlicher

Wien – In ländlicheren Regionen Österreichs wäre ein Hirschfänger als Tatwaffe für eine gefährliche Drohung nicht so außergewöhnlich, in Wien-Brigittenau fällt so ein Messer aber aus dem Rahmen. Johann K. soll damit am 26. September drei junge Männer auf der Straße bedroht haben, wozu sich der unbescholtene 70-Jährige vor Richterin Beatrix Hornich auch schuldig bekennt.

"Was sagen S' zu der Gschicht?", fragt die Richterin den eher schmächtigen Pensionisten. "Ja, ich war betrunken und hatte Angst", entschuldigt er sich. Er sei bei einem Oktoberfest gewesen, in Lederhose und mit Hirschfänger. "Aber der ist antik und ned schoarf!", betont der Angeklagte. Er sagt, er sei am fraglichen Abend an drei jungen Männern vorbeigekommen, die hätten ihn angesprochen und seien näher gekommen.

Festnahme bei Mineralwasser

Aus Furcht habe er daher die Waffe gezogen und im Halbkreis vor sich geschwungen, um das Trio auf Distanz zu halten. "Ich habe auch gesagt, dass ich die Polizei rufen werde!" – Tat er nicht, stattdessen flüchtete er sich in ein nahes Lokal und saß bei einem Mineralwasser, als die von den Bedrohten alarmierte Exekutive eintraf. "Dann war ich die Nacht in der Ausnüchterungszelle", kann sich der Angeklagte noch erinnern.

Die drei Zeugen, zwischen 17 und 22 Jahre alt, erzählen eine gänzlich andere Geschichte. "Wir sind an der Wand gestanden, haben geraucht und geplaudert", erzählt der Älteste. Herr K. habe die Gruppe passiert, dann sei er zurückgekommen. "Er hat gesagt: 'Nennts mich nicht Papi!', obwohl wir gar nicht mit ihm geredet haben", vermutet der Zeuge ein Missverständnis. Man habe das K. auch mitgeteilt, doch der habe weitergeredet. "Wenn man betrunken ist, versteht man das, was man verstehen will", verrät der Zeuge beachtliche Menschenkenntnis.

Hand mit Messer weggeschoben

K. habe dann behauptet, er sei Polizist, habe in die Tasche gegriffen und plötzlich das Messer gezogen. "Ich konnte seine Hand wegschieben", schildert der Zeuge, der Angeklagte sei aber nur noch etwa einen halben Meter von seinem Bekannten entfernt gestanden und habe eine Stichbewegung gemacht. Danach sei K. in dem Gastronomiebetrieb verschwunden. "Wir haben dann die Polizei gerufen – der Herr ging schließlich mit einem Messer ins Lokal, da könnte noch was anderes passieren", begründet der Twen.

Die anderen beiden Zeugen haben zwar nichts von "Papi!" gehört, erinnern sich aber noch, dass Herr K., den einer als "bummzua" beschreibt, auch "Ich hack eich um!" gesagt haben soll und den Kosovaren, den Türken und den Österreicher aufgefordert habe: "Schleichts eich in eier Heimatland!"

Richterin Hornich sieht in der Handlung des Angeklagten keine Drohung mit dem Tod, sondern nur eine "einfache" gefährliche Drohung. Da K. unbescholten ist, entscheidet sie sich für eine Diversion und stellt das Verfahren mit einer Probezeit von einem Jahr vorläufig ein. "Und machen S' so einen Blödsinn nimma!", rät sie dem angeklagten Trachtenfreund noch. "Mach ich nicht", verspricht dieser, ehe er ein schönes Wochenende wünscht und den Saal verlässt. (Michael Möseneder, 14.11.2021)