Beamte der Polizei und der Stadt Wien bei einer gemeinsamen Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der 2G-Regeln in der Gastronomie.

Foto: APA / Hans Punz

Wien – "Führerschein, Papiere, Impfnachweis!" soll ab Montag der neue Stehsatz bei Verkehrskontrollen durch die Polizei werden, wenn es nach dem Innenministerium geht – kündigte Innenminister Karl Nehammer Sonntagmittag bei der Pressekonferenz anlässlich des Lockdowns für Ungeimpfte doch ein "engmaschiges Netz an Kontrollen" der Exekutive an. "Ich habe dem Generaldirektor für öffentliche Sicherheit den Auftrag gegeben, Vorbereitungsmaßnahmen zu ergreifen, das Konzept liegt nun vor", erklärte Nehammer dazu.

Konkret bekam Generaldirektor Franz Ruf beziehungsweise die Sektion II im Innenministerium am Freitag die Anweisung, sich Gedanken zu machen, wie die Polizei ihre Überprüfungen, die sie in Wahrheit als Assistenzleistung für die Gesundheitsbehörden erbringt, durchführen kann. Das naheliegende Ergebnis: Bei ohnehin durchgeführten anderen Einsätzen wie Planquadraten auf der Straße soll nun auch gecheckt werden, ob der oder die Beamtshandelte auch geimpft oder genesen ist oder, falls nicht, einen gültigen Grund hat, nicht am Wohnsitz oder in der Arbeit zu sein.

Darüber hinaus soll es pro Bezirk zwei Streifen geben, die sich nur mit diesem Thema beschäftigen. Dass tatsächlich auch, wie von Nehammer angesprochen, beispielsweise bei Einsätzen wegen Gewalt in der Privatsphäre der grüne Pass gecheckt oder erhoben wird, ob ungeimpfte Anwesende unter eine Ausnahmeregel fallen, wird von Praktikern dagegen bezweifelt – die Beamtinnen und Beamten hätten da mit der eigentlichen Amtshandlung meistens schon genug zu tun.

Fragezeichen Handel

Interessant ist die Frage der Kontrollen in Geschäften, die nicht mit "Grundgütern des täglichen Lebens" handeln. In der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren oder Masseuren müssen rechtlich gesehen nämlich die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber überprüfen, ob die Kundschaft über einen 2G-Nachweis verfügt, ehe sie eingelassen werden darf. Für den restlichen Handel gilt das laut der aktuellen Verordnung nicht – dort steht lediglich, dass man als Konsument einen Kundenbereich nur betreten darf, wenn man über einen 2G-Nachweis verfügt.

Nehammer blieb am Sonntag in der Frage, ob Wirtschaftstreibende damit aus dem Kontrollschneider sind, vage, versprach aber, dass die Polizei mit Fingerspitzengefühl vorgehen werde – nicht ohne gleichzeitig vor den möglichen Verwaltungsstrafen von bis zu 500 Euro für die Kundschaft und bis zu 3.600 Euro für die Unternehmer zu warnen. Bisher habe es rund 15.000 Kontrollen gegeben, die Reihenfolge der Maßnahmen für Sünder sei dabei immer "sie werden abgemahnt, angezeigt oder gleich gestraft" gewesen, kam der Innenminister mit der Reihenfolge polizeilicher Maßnahmen etwas durcheinander: Tatsächlich ist die Strafe vor Ort ein Organmandat, das vor einer Anzeige kommt.

Wiener Schwerpunktaktion

Wie derartige Kontrollen in der Praxis ablaufen, demonstrierten Vertreter der Wiener Polizei und der Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Freitagabend. Rund um den Wallensteinplatz in Wien-Brigittenau wurden in Gastronomiebetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen die Einhaltung der 2G-Regel überprüft.

Erste Station war ein Friseursalon, in dem gerade zwei Personen bedient wurden. Einer der Kunden konnte nicht nachweisen, dass er geimpft oder genesen ist, er erhielt ein Organmandat und musste 90 Euro zahlen. Der Inhaber wurde dagegen lediglich abgemahnt und darüber belehrt, dass er den Status kontrollieren muss, bevor er die Schere in die Hand nimmt.

In drei Lokalen, die von den Mitarbeitern der Stadt und den Mitgliedern der Bereitschaftseinheit der Polizei beziehungsweise Beamten aus dem Bezirk besucht wurden, gab es keinen Grund zur Beanstandung: Die Gäste hatten die erforderlichen Nachweise dabei, lediglich ein Wirt reagierte zunächst ungehalten über das Erscheinen der Uniformierten. Wienweit wurden am Freitag 93 Betriebe und rund 600 Personen kontrolliert, das Resultat waren 31 Organmandate und 48 Anzeigen.

Ebenfalls Freitagabend fand im Bezirk Brigittenau auch ein Polizeieinsatz statt, der es ins Internet schaffte: Auf einem Handyvideo ist zu sehen, wie Beamte der Sondereinheit Wega ein Lokal betreten. Im Gegensatz zu den Behauptungen im Netz sei das aber keine Covid-Schwerpunktkontrolle gewesen, betont Polizeisprecherin Barbara Gass am Sonntag. Er habe sich um einen Einsatz der Fremdenpolizei gehandelt, der mit vier Festnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz endete. Erst danach sei auch ein Auge auf die 2G-Regel geworfen worden, da man ohnehin vor Ort war. (Michael Möseneder, 15.11.2021)