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Unter anderem soll der eigene Führerschein digital am iPhone abrufbar sein.

Foto: Reuters / Stephen Lam

Schon bald können Bewohner ausgewählter US-Bundesstaaten ihren Führerschein auf dem iPhone abspeichern. Die Funktion kündigte Apple schon im Sommer im Rahmen der Entwicklerkonferenz WWDC an. Nun stellt sich heraus: Teilweise wird die Einführung mit Steuergeldern bezahlt – und teilnehmende Bundesstaaten werden für die Sicherheit der Identitätsüberprüfung verantwortlich gemacht, berichtet der Fernsehsender CNBC.

Die Berichterstatter erhielten Einblick in unterzeichnete Verträge mit Georgia, Arizona, Oklahoma und Kentucky, laut denen Apple volle Kontrolle über die Implementierung hat. Demnach obliegt dem Konzern "alleinige Entscheidungsgewalt" über eine Reihe von Aspekten, darunter: die Gerätekompatibilität, das Startdatum, die Marketingkampagnen der Bundesstaaten sowie die Art und Weise, wie ebendiese über die Performance der Initiative berichten.

Tests und Werbeprogramme

Darüber hinaus müssen teilnehmende Staaten, so der Vertrag, "ausreichend Personal und Ressourcen bereitstellen", um den Launch des Programms "in einem von Apple festgelegten Zeitrahmen zu unterstützen". Dazu gehöre etwa ein Test auf unterschiedlichen Apple-Geräten "in Übereinstimmung mit den Zertifizierungsanforderungen von Apple".

Zusätzlich verpflichten sie sich dazu, den digitalen Ausweis bei den Bürgern zu bewerben und gleichzeitig die Akzeptanz bei Mitgliedern der Bundes- und Landesregierung – einschließlich der Polizei und der Steuerbehörde – zu steigern. Außerdem sei "das Programm in allen öffentlich zugänglichen Mitteilungen über digitale Identitätsnachweise vorzustellen".

Aber nicht nur das: Apple schiebt laut "The Verge" auch die Verantwortung für die Sicherheit der Identitätsüberprüfung von sich. Der Vertrag entbindet den iPhone-Hersteller demnach von allen möglichen Unstimmigkeiten des Systems.

Steuergelder

Obwohl es sich um eine Apple-Initiative handelt, die nur iPhone-Usern zur Verfügung stehen wird, fällt ein Teil der Kosten auf alle Steuerzahler zurück. Der Vertrag besagt diesbezüglich: "Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, schuldet keine Partei der anderen Partei irgendwelche Gebühren im Rahmen dieser Vereinbarung." Die oben beschriebenen Werbekampagnen und Maßnahmen zur Einführung müssen demnach von den teilnehmenden Bundesstaaten gestemmt werden. (red, 15.11.2021)