Das Kärntner Jagdhaus des 2014 verstorbenen Schauspielers Maximilian Schell wird versteigert. Der Oscar-Preisträger ließ sich das Haus Mitte der 1980er-Jahre in der Nähe des Hofes seiner Familie nahe der Hebalm in Oberpreitenegg errichten.

Das Haus verfügt über rund 270 Quadratmeter Wohnnutzfläche und ein Kellergeschoß mit weiteren 118 Quadratmetern, das teilweise in den Berg gesprengt wurde. Das dazugehörige Grundstück ist rund einen Hektar groß.

Jeder Häuslbauer, jede Häuslbauerin weiß: Ganz fertig wird so ein Haus nie. Das trifft auch auf Schells Immobilie zu. Manche Teilbereiche – etwa der geplante Wellnessbereich im Keller – sind noch nicht fertig. Andere Bereiche – etwa das Dach – sind dafür schon wieder sanierungsbedürftig.

Dafür trägt hier vieles die Handschrift des Schauspielers: Nach dem "prunkvollen Kaminofen" im Wohnzimmer hat er laut Aussendung fünf Jahre lang gesucht, den Stiegenaufgang ins Obergeschoß ließ er mehrfach umplanen und sogar neu bauen.

Foto: aurena.at

Schells Tochter Nastassja trennt sich von dem Anwesen, weil es für sie alleine zu groß sei. Am 18. Dezember wird das Haus beim Online-Auktionshaus Aurena versteigert. Das Mindestgebot liegt bei 215.000 Euro. Aktuell liegt der Preis bereits bei 415.000 Euro.

Er dürfte weiter in die Höhe klettern: Ein Verkehrswertgutachten beziffert den Wert der Immobilie mit rund 428.000 Euro. Abzüge gab es beispielsweise wegen nicht fertiggestellter Räumlichkeiten (minus 25 Prozent), Zuschläge dafür für den prominenten Vorbesitzer (plus 15 Prozent).

Ein namensgebendes Asset fehlt dem Jagdhaus freilich: die Eigenjagd. Diese hätte den Wert des Anwesens weiter in die Höhe geschraubt.

Der zuständige Gutachter Michael Pfeifer betont zwar die hohen Erhaltungskosten eines solchen Hauses. Allerdings gebe es so eine Immobilie auch nur sehr selten: "Ich habe ein Jagdhaus in dieser Größe und mit diesem Blick noch nie gesehen."

Aus gutem Grund: Aus dem Gutachten geht hervor, dass das Jagdhaus bei seiner Errichtung größer ausfiel, als die Widmung es erlauben würde – und so gar nicht baugenehmigt war.

Im Rahmen der Verlassenschaft sei das neu aufgerollt geworden, mittlerweile habe alles seine Richtigkeit, betont man auf STANDARD-Anfrage bei der Gemeinde.

Ein typisches Vorgehen auf dem Land ist laut Pfeifer früher gewesen, dass erst Gespräche mit dem Bürgermeister über das Bauvorhaben geführt wurden. Wenn dieser dem Bau zugestimmt hatte, wurde gebaut. Der Bescheid kam dann erst später. "Das wäre heute undenkbar", sagt er. (zof, 16.11.2021)

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