Nachdem sich die irische Justiz nicht einig war, wie der EU-Haftbefehl nach dem Austritt Großbritanniens funktioniere, schuf der Europäische Gerichtshof Klarheit.

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London/Luxemburg – Irland muss mutmaßliche Straftäter nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs trotz des Brexits weiterhin auf Grundlage des Europäischen Haftbefehls festnehmen und nach Großbritannien ausliefern. Die Anwendung der entsprechenden Passagen im Austritts- und im Handelsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich sei für Irland verbindlich, urteilte das Gericht am Dienstag.

Klärung nach Unklarheit

Hintergrund des Gutachtens sind zwei von Großbritannien ausgestellte Europäische Haftbefehle. Die Betroffenen wurden in Irland festgenommen. In ihrem Namen wurde dann vor einem irischen Gericht argumentiert, sie seien rechtswidrig in Haft, da der EU-Haftbefehl zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar sei. Der Oberste Gerichtshof Irlands rief schließlich den Europäischen Gerichtshof in der Sache an. (APA, 16.11.2021)