E-Ladestationen im mehrgeschoßigen Wohnbau werden erleichtert.

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Wien – Lange hat es gedauert, aber nun biegt die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) endlich in die Zielgerade ein. Am Mittwoch wurde die Novelle im Ministerrat beschlossen, in Kraft treten wird sie damit im Wesentlichen per 1. Jänner 2022.

Erleichtert wird unter anderem der Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern. Dieser wird unter gewissen Voraussetzungen – ebenso wie der barrierefreie Umbau einer Wohnung, der Einbau einer einbruchsicheren Tür, die Installierung einer Solaranlage oder von Vorrichtungen zur Beschattung – zur "privilegierten Änderung" im WEG. Die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer gilt dann als erteilt, wenn sie der Anzeige durch den änderungswilligen Eigentümer nicht binnen zwei Monaten widersprechen.

Eine Vereinfachung gibt es auch bei Entscheidungen der ganzen Eigentümerschaft. Hier reicht künftig eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für einen gültigen Beschluss. Das soll Gemeinschaftsladestationen und thermische Sanierungen erleichtern. Diese Änderung soll aber erst mit 1. Juli 2022 in Kraft treten. (mapu, 18.11.2021)