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Quentin Tarantino lässt sich nicht beeindrucken.

Foto: Vianney Le Caer/Invision/AP

Dem aktuellen Hype rund um NFTs (Non-Fungible Tokens) versuchen derzeit viele gewinnbringend für sich zu nutzen. Einer davon ist der Regisseur Quentin Tarantino, der Anfang November ankündigte, mehrere NFTs rund um seinen Kultfilm "Pulp Fiction" versteigern zu wollen. Als wäre das nicht an sich schon eine umstrittene Aktion, artet dies nun auch noch in einen Rechtsstreit aus.

Streit

Das US-Filmstudio Miramax hat eine Unterlassungsklage gegen Tarantino eingereicht, um die für Anfang Dezember geplante Versteigerung besagter NFTs zu verhindern, berichtet die "New York Times". Das Studio vertritt den Standpunkt, dass Tarantino gar nicht die notwendigen Rechte für eine solche Auktion habe. Immerhin habe er "so gut wie alle Rechte" zu dem 1994 erschienenen Film an Miramax abgetreten. Neben dem Beharren auf die eigene Auslegung der Rechtslage hat Miramax aber auch noch einen handfesten Grund für die Klage. Man hege nämlich selbst Pläne, NFTs rund um den Film anzubieten, betont das Studio. Tarantinos Auktion könnte damit kollidieren.

Der Regisseur sieht das naturgemäß anders. Die Ausführungen von Miramax seien schlicht und einfach falsch, heißt es. Es handle sich um einen recht plumpen Versuch, ihn um seine Rechte zu bringen. Ein Versuch, der zum Scheitern verurteilt ist, gibt sich Tarantino siegessicher.

Nur Gewinner?

Klar ist aber auch, dass der Streit das Interesse für die Auktion noch mal erhöhen dürfte. Tarantino hatte bei der Vorstellung die Versteigerung mehrerer bisher unbekannter Inhalte versprochen. Dazu zählen sieben ungeschnittene Szenen ebenso wie handschriftliche Drehbücher sowie "exklusive Kommentare".

Dieser Punkt – also die Exklusivität – macht dabei den Reiz der Versteigerung aus. Durch die Verwendung von "geheimen" NFTs soll nämlich sichergestellt werden, dass nur jene Person, die den Zuschlag bekommt, die jeweiligen Inhalte überhaupt betrachten kann. Damit geht man über klassische NFTs hinaus, bei denen es ja vor allem darum geht, eine Art Besitzurkunde für digitale Güter zu haben – das auf Basis mithilfe der Blockchain-Technologie und kryptografischen Verfahren. (apo, 19.11.2021)