Laut Gesundheitsministerium sind Reisen ins Ausland auch während des Lockdowns erlaubt.

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Es ist eine Zwickmühle, die auch schon in vergangenen Lockdowns für Grübeln gesorgt hat: Darf man im Lockdown auf Urlaub fahren oder nicht? Das Gesundheitsministerium äußerte sich am Montag dazu zwar, dennoch bleiben Fragen offen.

Denn ganz grundsätzlich gilt bekanntlich: Die eigene Wohnung darf momentan nur noch aus bestimmten Gründen verlassen werden. Dazu zählt auch die körperliche und psychische Erholung. Wie weit man sich dafür von der eigenen Wohnung entfernt oder wie man an diesen Ort kommt, ist allerdings nicht geregelt. Daher ist es also nicht explizit verboten, dass man ins Ausland fliegt, um dort zu spazieren.

Auslandsreisen, so hieß es am Montag auch vom Ministerium zur APA, seien auch während des Lockdowns erlaubt – ohne nähere Konkretisierung. Dabei seien aber "natürlich" die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Letztgenannte wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft, Antigen- und Antikörpertests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert. Ausnahmen gibt es nur für Pendler – für sie gilt weiterhin 3G statt 2,5G, allerdings ändert sich die Gültigkeitsdauer – und Schüler, die ihren Ninjapass vorweisen können.

Verordnung sieht Ausnahmen vor

Was die Einreisebestimmungen im Zielland angeht, so halten aktuell alle Nachbarländer Österreichs ihre Grenzen zumindest für Geimpfte offen. Alle EU-Staaten sind weiterhin "grün" eingefärbt, stehen also auf Sicherheitsstufe 2. Wer dem Lockdown durch eine längere Urlaubsreise ins Ausland entkommen will, dürfte dies wohl machen können.

Nachdem es Österreichern und Österreicherinnen außerhalb der Wohnung nicht erlaubt ist, Kleidung oder Möbel einkaufen zu gehen, wäre es aber streng genommen auch nicht erlaubt, mit dem Plan ins Ausland zu fahren, shoppen zu gehen oder Party zu machen. Ist man allerdings erst einmal vor Ort, gelten die dortigen Bestimmungen.

Problematisch könnte es nur werden, wenn die Rückkehr noch während des Lockdowns erfolgt und man bei einer Polizeikontrolle keine der Ausnahmen glaubhaft machen kann. Ein detailorientierter Polizeibeamter könnte beanstanden, dass man bei der Abreise keinen Ausnahmegrund erfüllt hat – das würde im Einzelfall wohl in einem Verwaltungsstrafverfahren geklärt werden müssen.

Kontrollen bei Rückkehr

Eine Anfrage von der APA an das Innenministerium, ob es zusätzliche Grenzkontrollen geben werde, blieb vorerst unbeantwortet. Man bleibe bezüglich der Kontrollen bei einem ähnlichen System wie in der 2G-Phase und während des Lockdowns für Ungeimpfte. "Die Intensität der Kontrollen bleibt hoch und wird durch zusätzliche Einsatzkräfte verstärkt", sagte ein Ministeriumssprecher. Dabei könne temporär auch auf etwa 1.000 Polizeischülerinnen und Polizeischüler als Verstärkung zurückgegriffen werden. In den vergangenen Tagen seien 150.000 Kontrollen durchgeführt und etwa 800 Anzeigen erstattet worden.

Eine Reise im Inland würde übrigens in erster Linie wohl daran scheitern, dass man kein Hotel zur Verfügung hätte: Die sind für alle geschlossen, es sei denn, man reist aus beruflichen Gründen oder muss ein dringendes Wohnbedürfnis befriedigen. Fahrten an den Zweitwohnsitz sind erlaubt – im Vorjahr sorgte die Pandemie für ein Allzeithoch an Zweitwohnsitzen. (elas, japf, APA, 22.11.2021)